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Evangelisch-Lutherische Kirche in Hamburg Nordelbien

Übertritt

Übertritt - Kirchenfenster

Sie gehören einer anderen christlichen Konfession an und möchte in die evangelische Kirche wechseln?


Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Für den Eintritt in die Evangelische Kirche, nehmen Sie dann einfach Kontakt zu uns auf.


Werde ich noch einmal getauft?
Nein. – Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft.


Wenn ich Kinder habe ...?
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.


Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich in die Evangelische Kirche eintrete?
Sie sprechen entweder mit uns oder einem Pastor Ihrer Wahl. In einem anschließenden Gespräch werden dann die Formalitäten geklärt – geprüft werden Sie aber nicht, das sollten Sie selbst tun.


Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Wenn Sie das möchten, sehr gerne.


Welche Unterlagen brauche ich?
Bringen Sie bitte einfach einen Ausweis, die Austrittsbescheinigung und nach Möglichkeit auch die Taufurkunde mit.


Was kostet mich der Eintritt in die Evangelische Kirche?
Nichts. Allerdings ist der Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche oder Religionsgemeinschaft kostenpflichtig (Gebühr des Standesamtes).


Was kostet mich die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Für alle anderen beträgt der Steuersatz in Hamburg 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!).
Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt z.B. nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Wichtig: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt in die Lohnsteuerkarte eintragen.


Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.


Kann‘s jetzt losgehen?
Dann rufen Sie uns an – wir machen das für Sie.
Oder kommen Sie bei uns vorbei.

© Ev.-Luth. Kirche in Hamburg
Max-Zelck-Straße 1, 22459 Hamburg
Tel.: 040 58950-221, E-Mail: info@kirche-hamburg.de, Internet: http://www.kirche-hamburg.de

[ gedruckt am: 09.03.2009 ]

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Videos auf kirche-hamburg.de. Foto: Mechthild Klein

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