Kirchensteuer - Berechnung
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer beträgt in Hamburg und Schleswig-Holstein einheitlich 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Für alle Einkünfte, für die keine Lohn- bzw. Einkommensteuerpflicht besteht, fällt auch keine Kirchensteuer an. Oder ganz einfach: Wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt, zahlt auch als Mitglied der Kirche keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuerpflicht beginnt für Ledige (Steuerklasse I) bei einem Jahresbruttolohn von 10.997 Euro, für Verheiratete (Steuerklasse III) bei 20.844 Euro. Genau gesehen ist der Beitrag der Kirchensteuer noch geringer, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann.
Die Obergrenze der Kirchensteuerzahlung beträgt maximal drei Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Nutzen Sie für Ihre Berechnungen den nachstehenden Kalkulator. Bitte beachten Sie, dass nur Überschlagswerte ermittelt werden können
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