Förderverein "Freunde der Kirchenmusik Bugenhagen-Groß Flottbek"

Zweck unseres gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der Kirchenmusik der Kirche in Flottbek. Gemeinnützig bedeutet, dass die Ziele unseres Vereins der Allgemeinheit dienen. Jeder in der Gemeinde kann von der Förderung der Kirchenmusik etwas haben. Die finanziellen Mittel stammen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Zum Vorstand gehören:

  • 1. Vorsitzender: Peter Wiegeleben
  •  2. Vorsitzender: Wolf-Henning von Blanckenburg
  • Schatzmeister: Reinhard Leue. Ein Schatzmeister oder eine Schatzmeisterin verwaltet und beaufsichtigt das Geld des Vereins.
  • Schriftführerin: Anneliese Wienecke. Ein Schriftführer oder eine Schriftführerin macht das Protokoll und andere Schreibarbeiten.
     

Spenden für den Verein

Für die Steuererklärung werden der Kontoauszug und die "Mitteilung zum Zuwendungsnachweis" benötigt.

Der Förderverein ist von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. (Rechtsgrundlagen: Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg Nord vom 4. Januar 2017, StNr. 17/441/14051, befreit von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz und befreit von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz)

Diese Befreiung bedeutet, dass der Verein keinen Teil der Spende an den Staat zahlen muss.

Wenn Sie höher als 200,00 Euro gespendet haben, bekommen Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Wenn die Spende unter 200,00 Euro liegt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug für das Einreichen beim Finanzamt.

Aus der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug) müssen Ihr Name und Ihre Kontonummer (IBAN) oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal und der Name unseres Fördervereins, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
Fügen Sie Ihrer Steuererklärung auch den Nachweis der Gemeinnützigkeit bei.

Der Förderverein verzichtet auf die sehr aufwändige Erstellung und kostenintensive Versendung der jährlichen Spendenbescheinigungen. Wird in Ausnahmefällen und bei Spenden über 200,00 Euro eine Bescheinigung benötigt, sagen Sie uns bitte Bescheid.