Aktion für bedrohte Irakerin 100. Jahrestag des Internationalen Frauentags - Online-Petition

Frau S. sei nach der Androhung einer Zwangsheirat und einem darauf erfolgtem Suizidversuch über London nach Deutschland geflohen und habe hier um Asyl gebeten. Das teilte der Kirchenkreis Hamburg-Ost der Ev.-Luth. Kirche mit. In London leben den Angaben zufolge zahlreiche Verwandte und Teile ihres Familienclans. Sie sei dort durch die Ehrverletzung der Familie und durch die nicht mehr vorhandene Jungfräulichkeit durch die Familie bedroht.


England ist zuständig für Asylverfahren

Das Hamburger Verwaltungsgericht lehne die Aufnahme eines Asylverfahrens ab, da nach dem Dublin II - Verfahren das Einreiseland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Angesprochen auf die Bedrohungssituation in England heißt es im Ablehnungsbescheid:


„Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass sie Gefahr laufe, durch in Großbritannien lebende irakische Familienangehörige ermordet zu werden, bleibt diese Darlegung unplausibel und gänzlich unglaubhaft. Die Antragstellerin befürchtet dies angeblich, weil sie keine Jungfrau mehr sei, was bei einer Eheschließung mit ihrem Cousin… ans Licht treten würde.... Demgegenüber ist die Antragstellerin darauf zu verweisen, dass sie den in Großbritannien ohne weiteres erhältlichen Schutz durch staatliche Stellen (z.B. die Polizei) und nichtstaatliche Organisationen (z. B. Selbsthilfegruppen islamischer Frauen) in Anspruch nehmen kann. Bei letzteren dürfte auch bekannt sein, dass operative gynäkologische Eingriffe medizinisch möglich sind, mit denen die Jungfräulichkeit jedenfalls soweit „wiederhergestellt“ werden kann, dass es zur Täuschung für die Hochzeitsnacht genügt." - Soweit der Wortlaut aus dem Ablehnungsbescheid des Hamburger Verwaltungsgerichts.


Eine Online-Petition finden Sie in Kürze auf der Website der Arbeitgemeinschaft Kirchliche Flüchlingsarbeit Hamburg.


ks / mk (www.kirche-hamburg.de)