Ehe für alle 15 Paare heiraten am Sonntag

Zur Feier des Tages können schwule und lesbische Paare am Sonntag im Rathaus heiraten

Hamburg – Obwohl es ein Sonntag ist, lassen sich am 1. Oktober 15 gleichgeschlechtliche Paare im Hamburger Rathaus trauen. An diesem Tag tritt das Gesetz für die "Ehe für alle" in Kraft, das auch homosexuellen Paaren die Eheschließung ermöglicht

Wie die Gleichstellungsbehörde am Dienstag mitteilte, haben einige der heiratswilligen Paare bereits vor rund 20 Jahren die symbolische "Hamburger Ehe" miteinander geschlossen. Nach der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" entscheiden sie sich jetzt mit der "Ehe für alle" zum dritten Mal füreinander. Im Anschluss lädt Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) die frischvermählten Paare und deren Angehörige zu einem Senatsempfang.
Zeit: Sonntag, 1. Oktober, 14 Uhr

  • Es ist soweit: Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren.

    Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.

    Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.

    Eine Pflicht zur Umwandlung gibt nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen.

    Im Jahr 2015 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 43.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Der Anteil homosexueller Männer und Frauen wird auf fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung geschätzt.

    Die Rechte für die Homo-Ehe wurden seit 2001 schrittweise erweitert. So war es Schwulen und Lesben zunächst nur möglich, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Seit 2014 können sie auch das adoptierte Kind ebenfalls adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes war homosexuellen Paaren aber bislang nicht erlaubt. Die Unterschiede im Steuerrecht - Stichwort: Ehegatten-Splitting - sind 2013 beseitigt worden.

  • Die Kirchen im Norden bewerten die „Ehe für alle“ unterschiedlich.
    • Nach den Worten des evangelischen Landesbischofs der Nordkirche, Gerhard Ulrich, wird mit dem Beschluss "die Ehe zwischen Mann und Frau nicht abgewertet". Vielmehr bleibe sie maßgeblicher Rahmen für ein dauerhaftes Zusammenleben zweier einander liebender Menschen. Er räumte ein, dass es in der Nordkirche unterschiedliche Auffassungen zum Thema gebe.
    • Erzbischof Stefan Heße lehnt die "Ehe für alle" dagegen ab: "Für uns ist die Ehe die Liebes- und Lebensbeziehung zwischen Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen können." Die katholische Kirche sehe, dass sich bestimmte Lebensverhältnisse verändert hätten: "Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden wichtige Werte verwirklicht." Dennoch sei die Unterscheidung zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe sinnvoll.