Kirchenparlament nahm vorletzte Hürde zur Fusion Die Nordkirche ist gewollt – Hamburg bleibt Bischofssitz

Die geplante evangelische Nordkirche hat die vorletzte Hürde genommen. Die Verfassunggebende Synode billigte am Sonnabendabend in Heringsdorf auf Usedom vorläufig mit großer Mehrheit die Grundordnung und das Einführungsgesetz. Die endgültige Entscheidung werden die 266 Kirchenparlamentarier aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Januar in Rostock-Warnemünde treffen.

 

Dann allerdings wird die Messlatte höher liegen: Denn für die dritte Lesung im Januar 2012 ist statt der einfachen eine Zwei-Drittel-Mehrheit in den einzelnen Synoden der drei Fusionspartner erforderlich. Der Präses der Nordkirchen-Synode Heiner Möhring gab sich allerdings überzeugt, dass die Verfassung im Januar das erforderliche Quorum erreichen wird. Die Verfassunggebende Synode habe deutlich gemacht, wie groß die Gemeinsamkeiten der fusionierenden Kirchen bereits sind.

 

Auch die drei Landesbischöfe zeigten sich zufrieden über den Ausgang der Abstimmung in Heringsdorf. „Die Verfassung garantiert insbesondere starke Gemeinden, Kirchenkreise, Dienste und Werke“, erklärte der Schleswiger Bischof und Vorsitzende der Gemeinsamen Kirchenleitung, Gerhard Ulrich. Für die Aufgabenverteilung im gemeinsamen Bischofsamt sei der richtige Weg gefunden worden: „So wenig Hierarchie wie möglich, so viel wie nötig.“

 

Der pommersche Bischof Hans-Jürgen Abromeit lobte die konstruktive Atmosphäre der Beratungen: „Es war zu spüren, die Nordkirche ist gewollt, die Verfassung gut ausgearbeitet und Vertrauen ist gewachsen.“

 

Neue Strukturen

 

Die Fusion der Landeskirchen von Mecklenburg, Pommern und Nordelbien mit derzeit rund 2,3 Millionen Mitgliedern soll Pfingsten 2012 in Kraft treten. Geplant ist, dass das Landeskirchenamt in Kiel sitzt und eine Außenstelle in Schwerin hat. Der Landesbischof wird in Schwerin und die drei Sprengelbischöfe langfristig in Schleswig, Hamburg und Greifswald ihren Amtssitz haben. Ein Antrag auf Abschaffung der drei Sprengelbischöfe wurde abgelehnt, so dass auch weiterhin Hamburg einer der Bischofssitze bleibt. Der Landesbischof der Nordkirche wird 2013 gewählt.

 

Dass es mindestens bis 2018 kein einheitliches Arbeitsrecht geben wird, hatten im Vorfeld insbesondere Gewerkschafts- und Mitarbeitervertreter kritisiert, und das führte auch in Heringsdorf erwartungsgemäß zu einer kontroversen Diskussion. Es bleibt aber dabei, dass bis dahin in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern noch der "Dritte Weg" gelten soll, der keine Beteiligung von Gewerkschaften an Tarifverhandlungen vorsieht. Die Bischöfe der drei Landeskirchen hatten vor der Abstimmung eindringlich für diesen Kompromiss geworben, damit die Fusion nicht scheitert.

 

Ebenfalls erst 2018 sollen die Bezüge der Kirchenbeamten und Pastoren in Mecklenburg und Pommern ans Westniveau angeglichen werden. Erhalten blieb auch das Vetorecht des künftigen Kirchenkreises Pommern gegen seine eventuelle Auflösung.

 

Neu aufgenommen in die Verfassung wurden während der zweiten Lesung erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gemeindeglieder. Sie sollen nun in den Gemeindeversammlungen Anträge an den Kirchengemeinderat stellen können. Das ist bislang nur in Nordelbien möglich, jedoch nicht in Mecklenburg und Pommern. Neu ist auch, dass Kirchengemeinden nicht zwangsweise zu Verbänden fusioniert werden dürfen, wie es der bisherige Entwurf vorsah.


Mit einem landeskirchlichen Haushaltsvolumen von voraussichtlich 420 Millionen Euro und mehr als zehntausend Mitarbeitern in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche wird die Nordkirche einer der größten Arbeitgeber Norddeutschlands werden. In Folge der Fusion soll es keine Kündigungen geben. Geplant ist, dass in den kommenden Jahren 15 Prozent der für Leitung und Verwaltung vorgesehenen Stellen eingespart werden.