Hamburg baut Flüchtlingsunterkünfte mit Polizeirecht


Hamburg - Für die Unterbringung von neuen Flüchtlingen wird in Hamburg das Polizeirecht angewendet. Auf diese Weise umgeht die Stadt Genehmigungs- oder Anhörungsverfahren für Bau- und Umbaumaßnahmen. Unterkünfte können so schneller in Betrieb genommen werden. "Unser Ziel ist es, eine Unterbringung in Zelten zu vermeiden", sagte Sozialsenator  Scheele (SPD) am Donnerstag.

In Hamburg seien normalerweise Beteiligungsverfahren mit viel Zeit für die Meinungsbildung üblich. Angesichts der dramatischen Lage könne die Hansestadt diesem Anspruch derzeit allerdings nicht folgen. Die Anwendung des Polizeirechts sei notwendig, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Scheele: "Die Verwaltung muss Schritt halten, damit wir Menschen auf der Flucht helfen können."

Kurzfristig eingerichtet werden sollen laut Scheele fünf Notunterkünfte für die Zentrale Erstaufnahme und zwei weitere Notunterkünfte. Das habe die zuständige Senatskommission unter Anwendung des "Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" beschlossen.

Auch ein Wohnschiff ist geplant

In Hamburg fehlen laut Prognosen der Sozialbehörde etwa 1.500 Plätze für Flüchtlinge. Prognostiziert wird, dass die Stadt bis Jahresende rund 5.400 Asylsuchende aufnehmen muss. Knapp 700 neue Unterbringungsplätze sind bis dahin fest eingeplant, für 2015 sind es rund 2.800.

Die meisten Flüchtlinge sollen in Containern untergebracht werden, die meist auf freien Parkplatzflächen aufgestellt werden. Geplant ist aber auch die Unterbringung in einer ehemaligen Förderschule, einem alten Industrielager und in zwei ehemaligen Kasernen.

Betroffen sind auch zwei Liegeplätze im Harburger Hafen im Süden der Stadt, für die ein Wohnschiff und Wohncontainer-Pontons für 400 Flüchtlinge geplant sind. Auf die Werftprüfung soll hier allerdings nicht verzichtet werden.