Kritik an Änderungen im Asylrecht

Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert

Schwerin/Kiel - Die Kirchenleitung der Nordkirche hat beschlossene und geplante Gesetzesänderungen im deutschen Asylrecht kritisiert. Das Ziel beschleunigter Verfahren werde nicht erreicht. Stattdessen verstießen etliche Neuregelungen gegen Grundrechte und höhlten das Recht auf Asyl aus, heißt es in der von Landesbischof Gerhard Ulrich als Vorsitzendem unterschriebenen Erklärung.

So werde der Familiennachzug deutlich erschwert und die Leistungen zum Teil unter das vom Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum gesenkt.

Für "geradezu unmenschlich" hält es die Kirchenleitung, dass Abschiebungen nach Ablauf der Ausreisepflicht nicht mehr angekündigt werden dürfen. Dies werde vermehrt zu nächtlichen Abschiebungen führen. Für betroffene Menschen bedeute dies eine ständige Angst und Unsicherheit, mitunter über Jahre.

Im Namen der Kirchenleitung appelliert Landesbischof Ulrich an die politisch Verantwortlichen, "ihren Bemühungen um Schutz und Integration geflüchteter Menschen auch in der Gesetzgebung Ausdruck zu verleihen". 

Die Kirchenleitung vertritt die Nordkirche in der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen der Beschlüsse der Landessynode. Die Mehrheit stellen elf Ehrenamtliche. Kraft ihres Amtes gehören auch Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg), Bischof Andreas von Maltzahn (Schwerin), Bischof Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) und Bischofsvertreter Gothart Magaard (Schleswig) der Kirchenleitung an.