Lübecker Dom Landessynode der Nordkirche


Es ist die 20. Tagung der Landessynode der Nordkirche und vielleicht eine der Wichtigsten. Denn die 156 Synodalen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wählen heute im Lübecker Dom einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den derzeitigen Landesbischof Gerhard Ulrich. Er scheidet im kommenden Jahr aus dem Amt aus. Weitere Programmpunkte sind die internationale Ausrichtung der Nordkirche und Beschlüsse zum Kirchengesetz.

Zur Wahl für das Amt des Landesbischofs kandidieren Regionalbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, und Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein. Mit einem Wahlergebnis wird nicht vor dem späten Abend gerechnet.

 

Neugestaltung des Arbeitsrechtes

Gleich zu Beginn der Tagung beschloss die Landessynode in Zukunft bei Arbeitsverhältnissen den Grundsätzen der EKD und Diakonie zu folgen. Hintergrund sind Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, wonach die Kirche im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes eine auf Konsens ausgerichtete Arbeitsrechtssetzung vorsehen darf, die Arbeitskämpfe ausschließt, den Gewerkschaften aber eine Beteiligung ermöglicht. 

Die Landessynode beschloss zudem Empfehlungen für ein gemeinsames Arbeitsrecht in der Nordkirche. Dieses solle ein tarifrechtliches Arbeitsrecht sein, für das zunächst die Struktur der Arbeitgeberseite neu geordnet werden müsse. Seit ihrer Gründung 2012 galt in der Nordkirche das Arbeitsrecht der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten fort. Davon betroffen sind fast 84.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie.