Langsam lockern

Hoffnungszeichen

Seit Weihnachten bzw. seit Silvester befinden sich die Kirchengemeinden der Haseldorfer Marsch in Gottesdienst-Quarantäne. Das soll nun anders werden. Dazu planen die Pastoren gemeinsam mit den Kirchengemeinderäten ein stufenweises Lockerungskonzept. "Der Rückgang der Inzidenzwerte legt das nahe", sagt Pastor Dr. Nagel.

Das Konzept sieht vor, dass bei einem konstanten Inzidenzwert zwischen 70 und 35 in den beiden Kirchengemeinden ein gemeinsamer Gottesdienst stattfindet. Auf diese Weise soll die Zahl der Veranstaltungen gering gehalten werden. Sinkt der Inzidenzwert konstant (10-14 Tage) unter den Wert von 35, steigen die Kirchengemeinden wieder mit ihrem normalen Gottesdienstangebot ein. Steigt der Wert konstant oder sehr dynamisch über den Inzidenzwert von 70, werden die Präsenzgottesdienste wieder eingestellt.

Die Zahl der Gottesdienstbesucherïnnen richtet sich nach dem Sicherheitskonzept der Kirchengemeinden. Anmeldungen sind erforderlich, um auf eventuelle Überbesetzungen reagieren zu können. Sollte dies der Fall sein, wird ein zweiter Gottesdienst angeboten (Beginn 1,5 Stunden nach dem ersten). Die Gottesdienste werden kurz gehalten, Singen ist zunächst einmal nicht möglich.

Folgende Präsenzgottesdienste sind geplant:

  • 7. März, 18 Uhr in der Haseldorfer St. Gabrielkirche
  • 14. März, 10 Uhr in der Dreikönigskirche in Haselau
  • 21. März, 19 Uhr in der Dreikönigskirche in Haselau
  • 28. März, 10 Uhr in der Haseldorfer St. Gabrielkirche

"Zu Ostern hoffen wir darauf, dass wir dann unter dem Wert von 35 liegen, damit wir dann wieder vor Ort Gottesdienste feiern können", plant Pastor Andreas-M. Petersen. "Es kann aber auch ganz anders aussehen, das wissen wir."

Rückkehr in die Gemeindearbeit

Mit diesem Konzept wollen die Kirchengemeinden Haselau und Haseldorf/Hetlingen einen ersten Schritt in die Normalität zurück tun. Öffnungen in den anderen Bereichen (Konfirmandengruppen, Seniorenarbeit, Gesprächskreise, Musikgruppen) sind noch nicht abzusehen. Wann es dazu kommt, bestimmen unter anderem die Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein bzw. des Kreises Pinneberg.