Superwahljahr Mitbestimmen in Hamburgs Kirchenkreisen

Mitreden und mitentscheiden

Das ist ein Superwahljahr – auch für die evangelische Kirche in und um Hamburg. Im September dieses Jahres werden die Synoden der beiden Kirchenkreise neu zusammengesetzt. Was Sie darüber wissen sollten

Noch bis Sonntag, 14. Mai, kann jedes Gemeindeglied Kandidaten vorschlagen. Auch Kirchengemeinderäte und Pastoren benennen Kandidatinnen und Kandidaten. „Wir stehen vor einer Wende, weil viele altgediente Synodale aus Altersgründen ausscheiden“, sagt Bernd Grund, Wahlbeauftragter im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Bereits im November 2016 waren die Kirchengemeinderäte in der Nordkirche neu gewählt worden.

  • Sie ist so etwas wie ein regionales Kirchenparlament. Das entscheidet über regionale Projekte, verabschiedet die Verteilung der Kirchensteuermittel und wählt Pröpstinnen und Pröpste. Die Synode besteht zum größten Teil aus Ehrenamtlichen. Pastoren und Mitarbeiter aus verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen kommen hinzu. Kirchenkreissynoden tagen mehrmals im Jahr.

  • Die Synode des Kirchenkreises Hamburg-Ost beschloss beispielsweise 2015 kurzfristig, eine halbe Million Euro für die Flüchtlingsarbeit freizugeben. Jüngst verabschiedete sie eine Resolution gegen die Abschiebung von Roma. Im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein stellte sie die Weichen dafür, den Klimaschutz gezielt anzugehen, bei Gebäuden, in der Bildung und der Mobilität. Zudem erreichte sie, dass der Kirchenkreis mit Extra-Mitteln die Arbeit mit Flüchtlingen durch die Einstellung einer Flüchtlingsbeauftragten unterstützt.

  • Die Kirchengemeinderäte (KGRs) der insgesamt 172 Hamburger Gemeinden wählen.

  • Die Kirchenkreissynode des Kirchenkreises Hamburg-Ost besteht aus 154 Synodalen, die des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein aus 110.

  • Jedes Gemeindeglied im Kirchenkreis, das am 03. September 2017 das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Wahlvorschläge kann jedes wahlberechtige Gemeindeglied einreichen. Wer vorgeschlagen wird oder sich selber „bewirbt“ braucht die Unterstützung von zehn weiteren wahlberechtigten Gemeindegliedern. Die Gemeindebüros geben darüber Auskunft. Bei ihnen liegen auch die entsprechenden Formulare aus. Die Vorschläge müssen bis 14. Mai bei den Wahlbeauftragen der Kirchenkreise eingegangen sein. Das sind Susanne Behrend für Hamburg Ost und Bernd Grund für Hamburg-West/Südholstein.

  • Die Amtsperiode dauert 6 Jahre.

  • Bis zum 14. Mai 2017 hat jedes Gemeindemitglied die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. Reichen diese nicht aus, bemüht sich der Wahlausschuss, die Liste zu vervollständigen. Im Juli stellen sich die Kandidaten den KGRs vor. Vom 3. bis 30. September wird dann gewählt.

  • Am 12. Und 13. Oktober werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und in den Tagen danach wird das Ergebnis veröffentlicht. Am 21. Februar 2018 kommt die Synode des Kirchenkreises Hamburg-Ost zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Für den Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein steht ein solcher Termin noch nicht fest.