Nordkirche für legale Zuwanderung

Landesbischof Gerhard Ulrich

Lübeck-Travemünde - In deutlichen Worten hat sich die Landessynode der Nordkirche für legale Zuwanderungsmöglichkeiten nach Deutschland ausgesprochen. Arbeitsvisa und ein Einwanderungsgesetz seien wirksame Mittel, um die Gefahren, denen Menschen auf der Flucht ausgesetzt sind, einzudämmen, heißt es in einer am Wochenende bei der Herbsttagung in Lübeck-Travemünde verabschiedeten Erklärung.

Die 156 Synodalen des Kirchenparlaments aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mahnten in der Erklärung zudem an, Asylbewerbern das Recht auf ein faires Verfahren und eine sorgfältige Einzelfallprüfung zu garantieren. "Unterschiede zu machen zwischen Flüchtlingen nach Herkunftsländern oder Nützlichkeitserwägungen widerspricht dem christlichen Menschenbild", heißt es in der Erklärung weiter. Kriegsflüchtlinge müssten entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen werden, ohne dass diese ein Asylverfahren durchlaufen müssten. 

Landessynode verabschiedete auch Klimaschutzgesetz

Gesellschaftlich und politisch sei ein Umdenken nötig. "Unsere Lebensweise ist mitverantwortlich für die vielerlei Krisen auf der anderen Seite des Globus", sagte Landesbischof Gerhard Ulrich. "Wir haben nicht die Freiheit, den Flüchtlingen das Teilen unseres Reichtums zu verweigern."

Die Landessynode bedankte sich bei allen, die sich in Gemeinden, Diensten und Werken für Flüchtlinge engagieren. Sie nehme Ängste vor einer Überforderung ernst und sei sich der Schwierigkeiten und Probleme bewusst. Zugleich sei sie überzeugt, „dass der gesellschaftliche Wandel eine große Chance und eine Bereicherung für uns sein kann, wenn wir ihn mutig und beherzt gestalten.“

Bei ihrer Tagung verabschiedete die Landessynode zudem ein Klimaschutzgesetz. Danach will die Nordkirche bis 2050 CO2-neutral sein. Damit ist die Nordkirche die erste Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland(EKD), die sich "ein verbindliches klimapolitisches Ziel" gesetzt hat, so Synodenpräses Andreas Tietze. Mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Kirchensteuermittel sollen dafür verwendet werden. Gemessen am aktuellen Haushalt wären dies jährlich mindestens 2,7 Millionen Euro.