Was im Moment geht ...

Covid 19 – was gilt zur Zeit in der Kirchengemeinde Haselau

Die Corona-Pandemie ist immer noch sehr aktiv. Die Zahlen sind hoch, die Vorschriften der Coroinaverordnung des Landes Schleswig-Holstein schränken viele Treffen und Zusammenkünfte ein. Was gilt also zur Zeit in unserer Kirchengemeinde? Grundsätzlich die Vorschfirten des Landes. Im Rahmen dieser Vorschriften gilt im Detail:

Gottesdienste

Wir feiern unsere Gottesdienste nach der 3G-Regel (Kontrolle zu Beginn). Es können also alle teilnehmen, allerdings müssen Ungeimpfte eine agesaktuellen Testbescheinigung vorlegen. Außerdem:

  • Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung (außer Vortragende)
  • Singen möglich
  • Sitzen auf Abstand zwischen den Haushalten (Plätze gekennzeichnet)
  • Maximal 60 Teilnehmende
  • ansonsten alle weiteren AHA-Regel

Diese Regelungen gelten genauso auch für Taufen, Trauungen und Trauerfeiern.

Kantorei

  • Proben sind möglich, Aufführungen nicht.
  • Bei den Proben gilt 2G+ (d.h. geimpft, genesen und getestet)
  • Masken nur bei Bewegung im Raum (Singen geht ohne) 

Konfirmandenunterricht

  • Teilnahme mit Testbescheinigung der Schule (oder Impfbescheinigung)
  • Maskenpflicht während des Konfirmandenunterrichts
  • Sitzen auf Abstand in der Kirche

Seniorennachmittag

  • fällt zur Zeit aus

Sitzungen

  • finden vorzugsweise online statt

Kirchenbüro

  • Ist geöffnet
  • betreten mit Maske und 3G