Neue Themenseite Wiedereintritt: Wie funktioniert's?


Wenn Pastorin Lisa Tsang im Wiedereintrittsbüro einen Anruf bekommt, dann hat sie es mit Menschen zu tun, deren Entschluss feststeht: Sie möchten wieder in die evangelische Kirche eintreten. Ihre Aufgabe ist es, dann alle Fragen rund um das Thema zu beantworten und weiterzuhelfen.

„In 90 Prozent der Fälle steht der Wiedereintritts-Entschluss der Anrufenden fest. Deshalb geht es in den Gesprächen meistens darum, die Formalien für den Wiedereintritt zu klären“, sagt Lisa Tsang.

Die Pastorin an der Hauptkirche St. Jacobi vertritt eines von drei Wiedereinrittsbüros der evangelischen Kirche in Hamburg. Neben diesen drei zentralen Anlaufstellen hilft auch das ServiceCenter der evangelischen Kirche weiter. Zusammen gesehen sind sie eine Art Serviceleistung der evangelischen Kirche in Hamburg: Die Gespräche haben informativen Charakter. „Ein Glaubensquiz sind sie definitiv nicht“, sagt Tsang. Jeder und jede die evangelisch getauft sind, können wieder in die Kirche eintreten.

 

Gründe für den Wiedereintritt darlegen, ist keine Voraussetzung

Nichtsdestotrotz gehe es auch manchmal darum, warum die Menschen aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten wollen. Voraussetzung für einen Wiedereintritt sind diese Informationen aber nicht. „Wenn ich danach frage, steht dahinter mein persönliches Interesse, um zu schauen, wo wir und als Kirche verbessern können“, so Tsang.

Servicetelefon und Wiedereintrittsbüros leiten die Anrufenden nach einem Erstgespräch an die Ortsgemeinde weiter. Denn der Wiedereintritt erfolgt in der Regel direkt bei der Gemeinde vor Ort. Wer wieder eintreten möchte, vereinbart dort einen Termin mit einer Pastorin oder einem Pastor.

„Zu diesem Gespräch muss man drei Dokumente mitbringen: Die Taufbescheinigung, die Austrittsbescheinigung und den Personalsauweis“, sagt Stefanie Hanke, Leitern des ServiceCenters. Der Weg über die Ortsgemeinde sei wichtig. „Denn wenn man sich wieder kirchlich binden möchte, hilft es, den Kontakt zu Gemeinde in der Nähe aufzubauen.“

 

Bescheinigung über den Wiedereintritt kommt per Post

Nach dem Gespräch in der Gemeinde erhält die kirchliche Mitgliederverwaltung die Unterlagen. Nach erfolgreicher Bearbeitung verschickt sie eine Bestätigung. Diese bescheinigt, wieder offiziell Mitglied der evangelischen Kirche zu sein. Gleichzeitig bekommt das Finanzamt die Nachricht über den Kircheneintritt.

Neben diesem Weg gibt es auch die Möglichkeit, von einer anderen Konfession in die evangelische Kirche überzutreten oder sich taufen zu lassen, falls noch nicht geschehen. Mehr Infos dazu, Ansprechpersonen und alles Wissenswerte, ist auf unserer Wiedereintritts-Seite zu finden.