Prävention

Die Fachstelle Prävention und Intervention unterstützt die Kirchengemeinden und Diakonischen Einrichtungen im Kirchenkreis Hamburg-Ost bei der Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Das beinhaltet die Sensibilisierung sowie die Sprachfähigkeit über sexualisierte Gewalt, Macht und Machtmissbrauch sowie Rollenklarheiten im professionellen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

 

Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten

Durch das Präventionsgesetz sind alle kirchlichen Träger dazu verpflichtet, passgenaue und individuelle Schutzkonzepte zu erarbeiten und zu etablieren. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist eine komplexe Aufgabe. Für eine Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt braucht es Zeit und Expertise. Die Fachstelle Prävention und Intervention bietet Kirchengemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis Hamburg-Ost die Möglichkeit, im Rahmen von bedarfsgerechten Fortbildungen, Fachwissen zu erwerben und sich gemeinsam auf den Weg ihres einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes zu machen.

 

Fortbildungen

Konkret bietet die Fachstelle neben fachlicher Beratung und Einschätzung von Präventionsmaßnahmen auch ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an. 

Unser Fortbildungskonzept basiert auf den vorgegebenen Bausteinen eines Schutzkonzeptes nach dem Präventionsgesetz der Nordkirche. Die Fortbildung besteht aus fünf aufeinanderfolgenden Terminen, in denen wir uns mit den Inhalten der Bausteine auseinandersetzen und Methoden zur Umsetzung vermitteln. Im Anschluss an die Fortbildungsreihe begleiten wir Sie in Ihrem Prozess der Schutzkonzeptentwicklung. 

 

INHALTE:

  • Grundlagen und Sensibilisierung zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Personal und Partizipation
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Verhaltenskodex und Beschwerdemanagement
  • Potential-, Struktur- und Risikoanalyse
  • Handlungsplan im Ernstfall
  • Melde- und Beratungspflicht
  • Abstands- und Abstinenzgebot

 

Sie wünschen sich für das Team Ihrer Kirchengemeinde oder Einrichtung eine Fortbildung zu einem spezifischen Präventionsthema? Melden Sie sich gern bei uns.

 

Präventionsbeauftrager

Als Präventionsbeauftragter koordiniert Oliver Krause die Präventionsarbeit im Kirchenkreis Hamburg-Ost auf übergeordneter Ebene. Er berät Kirchengemeinden und Einrichtungen zu individuellen Präventionsbedarfen und begleitet sie bei der fachlichen Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes.

 


Intervention

Kirche soll ein sicherer Ort für alle sein – was aber, wenn Ihnen zugetragen wurde, dass es zu Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt gekommen ist oder Sie selbst davon betroffen sind oder waren? Unser Ziel ist es, betroffenen Menschen Schutz und Sicherheit zu geben.

 

Sollten Sie in Ihrer Kirchengemeinde oder Ihrer Einrichtung von Grenzverletzungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt erfahren, berät und unterstützt Sie Jette Heinrich als unabhängige Meldebeauftragte,

  • Unklarheiten und Vermutungen zu sortieren,
  • mögliche Gefährdungen einzuschätzen und 
  • Schutzmaßnahmen zu ergreifen und zu etablieren.

 

Ansprechperson im Interventionsfall

Als Interventionsfachkraft begleitet und berät Claudia von Medem Verantwortungsträger*innen aus Gemeinden und diakonischen Einrichtungen im laufenden Interventionsverfahren. Sie unterstützt bei der Umsetzung der in Fallkonferenzen beschlossenen Maßnahmen und Handlungsschritte. Grundlage der Intervention sind die standardisierten Handlungspläne des Kirchkreises Hamburg-Ost.

 

Hilfestellung bei den ersten Schritten bietet der Ernstfall Flyer Missbrauch des Kirchenkreises Hamburg-Ost.

 

 

Wichtig!

Nach dem Präventionsgesetz gibt es eine Melde- und Beratungspflicht!

Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hat zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich der bzw. dem für seinen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten zu melden (Meldepflicht). Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung eines unklaren Vorfalls durch die bzw. den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen." (§ 6, Abs. 1 Präventionsgesetz)

Präventionsbeauftragter

Oliver Krause

Steindamm 55, 20099 Hamburg

Tel. 040 519 000 474

o.krause@kirche-hamburg-ost.de

 

 

 

 

 


Unabhängige Meldebeauftragte

Jette Heinrich

Steindamm 55, 20099 Hamburg

Tel. 040 519 000 472

Mobil 0176 195 198 96

 

 

 

Interventionsfachkraft

Claudia von Medem

Steindamm 55, 20099 Hamburg

Tel. 040 519 000 473

Mobil 0176 195 198 87

c.vonmedem@kirche-hamburg-ost.de