Kirchensteuer

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In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte, das "Dankopfer", gesammelt. Die christliche Gemeinde ist getragen von dem Gedanken der Gemeinschaft und Solidarität aller Menschen: Wer von seinem Eigentum etwas an einen Bedürftigen weitergibt, bringt Dankbarkeit gegenüber dem Schöpfer aller Gaben zum Ausdruck.

(https://www.nordkirche.de/ueber-uns/engagement-spenden-geld/kollekten/)


Wie sage ich es der Gemeinde?

In vielen Kirchengemeinden scheint es bei der Kollektenwerbung noch ungenutzte Möglichkeiten zu geben. Die Opferbitte unterscheidet sich in einem Punkt ganz stark von einem Aufruf im Gemeindebrief oder von einem Spendenbrief: Sie wenden sich damit ausschließlich an die GottesdienstbesucherInnen und sprechen Ihre Zielgruppe ganz direkt und persönlich an.

Doch wie schaffen Sie es, die GottesdienstbesucherInnen für Ihren Kollektenzweck wirklich zu begeistern? Lesen Sie hierzu die praxisnahen Ideen von Helmut Liebs in seinem Artikel „Wenn das Gottesdienstopfer schwächelt“, Stuttgart. Sie können den Text hier downloaden. (aus: www.fundraising-evangelisch.de)



Wichtiger Hinweis: Keine Zuwendungsbestätigungen!

Für Kollekten im Klingelbeutrel oder in der Kollektendose am Ausgang kann grundsätzlich keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden, da der einzelne Betrag nicht den SpenderInnen konkret zugeordnet werden kann. Das gilt ebenso für offene Geldsammlungen, die z. B. bei einem Gemeindenachmittag oder Gemeindefest durchgeführt werden.


Anders ist es, wenn die Kollekte im verschlossenen Umschlag mit genauer Namensangabe gegeben wird. Dann kann selbstverständlich eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.


Einige Kirchengemeinden haben deshalb sogenannte "Kollektenbons" ausgegeben, die in einem Betrag im Kirchenbüro erworben und dann jeweils in Teilbeträgen in die Kollekte gegeben werden. Dann kann beim "Kauf" der Kollektenbons ebenfalls eine Zuwendungsbestätiguzng erstellt werden.