Oberstes Ziel: Klimaschutz

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) tritt nach Artikel 1 Absatz 7 der Verfassung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ein und sieht sich deshalb zum Schutz des Klimas und zur Begrenzung der nachteiligen Folgen des Klimawandels verpflichtet. (Klimaschutzgesetz – KlSchG § 1)

Die Treibhausgasemissionen der Nordkirche sollen bilanziell bis zum Jahr 2050 schrittweise auf null gesenkt werden (CO 2 -Neutralität). Dabei kommt der Verminderung des Energieverbrauchs durch Bedarfsreduktion, durch die effiziente Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. (KlSchG § 2 Abs. 1)

Die Landessynode beschließt einen Klimaschutzplan, der die wesentlichen Zwischenziele, Strategien und Vorschläge für Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels nach § 2 benennt. Die jeweilige kirchliche Körperschaft entscheidet über die zu ergreifenden Maßnahmen. (KlSchG § 3 Abs. 1)

Den Kirchengemeinden ... kommt aufgrund ihres Eigentums an einem Großteil der kirchlichen Gebäude eine besondere Bedeutung und Verantwortung für den Klimaschutz zu. Die Kirchengemeinden ... beraten den jährlichen Energie- und Emissionsbericht über die kirchlichen Gebäude der jeweiligen kirchlichen Körperschaft. (KlSchG § 5 Abs. 1 und 4)

Die Landeskirche fördert Maßnahmen zum Klimaschutz und setzt sich dafür ein, dass Klimaschutzmaßnahmen und die Bedeutung der Klimagerechtigkeit unter anderem durch Bildung, Ausbildung, Information, Beratung und Motivation berücksichtigt werden. (KlSchG § 7 Abs. 1)


Maßnahmen zum Klimaschutz

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen , gehört zu den 17 globalen Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung



Drei Arten Energie zu sparen

  • Der Bündeleinkauf führt zu günstigem Energie-Einkauf; er kann durch regelmäßige Ausschreibungen Energie ökologischer und so günstig wie möglich anbieten.
  • Das Energiecontrolling steigert das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch. Die Software Interwatt hilft dabei: durch regelmäßige Zählerablesung, Verbrauchsaufschlüsselung und Energieberichte.
  • Das Energiemanagement: Manche Maßnahmen kosten nichts oder wenig, zum Beispiel das Austauschen von Leuchtmitteln oder die Optimierung der Heizung.

Umweltverträgliche Beschaffung

Haben Sie bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Gemeinde- und Sonmmerfeste oder anderer Veranstaltungen schon daran gedacht?

  • Mehrweggeschirr statt Einweggeschirr
  • Fair gehandelter Kaffee, Tee, Saft, Mineralwasser und andere Produkte
  • Regionale Produkte von lokalen HändlerInnen statt Online-Einkäufe
  • Stoffbeutel statt Plastiktüten usw.

Einen Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung hat die Stadt Hamburg veröffentlicht. Hier finden Sie viele weitere Anregungen u. a. auch zum Energie- und Ressurcenverbrauch einzelner Produkte und Baustoffe!


Energiesparen leicht gemacht - Ohne Eigenmittel!

Die Norderstedter EnergieEffizienzGenossenschaft eG (REEG) hilft, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und damit merklich zu sparen. Die REEG prüft die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und ermittelt die Kosten sowie die dadurch zu erzielenden Einsparungen. Daraufhin übernimmt die REEG die konkrete Planung und Durchführung der Effizienzmaßnahmen und kümmert sich um die Finanzierung.

Nach erfolgreicher Umsetzung gehen 90 % der eingesparten Energiekosten an die REEG, bis sich die Investition amortisiert hat. Die Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen erhalten von Beginn an 10 % des erreichten Einsparbetrages, ohne dafür finanzielle Eigenmittel investieren zu müssen. Nach der Amortisation verbleibt die volle Einsparung bei Ihnen.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Weitere Informationen: www.reeg-norderstedt.de unter dem Menüpunkt "Für Einrichtungen"


Fördermittel für energetische Maßnahmen


Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude

Im Rahmen des zweiten Fördermoduls wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung oder die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Sie wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis bewilligt. Förderfähig ist jeweils das Netto-Beraterhonorar.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.

Ansprechpartner und Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative 2015/2016

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen unter:



Weitere Programme und Fördermöglichkeiten


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