#einfachwohnen Kampagne für bezahlbaren Wohnraum

Dirk Ahrens, Landespastor der Diakonie Hamburg (links) und Oliver Brüggemann, derzeit Wohnungssuchend (rechts) bei der Pressekonferenz zur Kampagne #einfachwohnen

Günstiger Wohnraum ist knapp in Hamburg. Sehr knapp. Im vergangenen Jahr konnten fast 12.000 Haushalte trotz eines Dringlichkeitsscheins, nicht mit einer Wohnung versorgt werden. Obwohl in Hamburg viel gebaut wird, glauben die Organisatoren der Kampagne nicht, dass sich die Lage dadurch ändern wird.

„Die Stadt baut das Falsche“, sagt Dir Ahrens, Landespastor der Diakonie und Sprecher des Bündnisses #einfachwohnen. „Nur 40 Wohnungen die in den vergangenen vier Jahren fertiggestellt wurden, waren für vordringlich Wohnungssuchende vorgesehen. Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen. Die Wohnungsnot ist ein Massenphänomen.“

Einer der Betroffenen ist Oliver Brüggemann. Der 33-jährige wurde vor Kurzem aus der Haft entlassen, seither ist er auf Wohnungssuche. „Wenn ich auf Wohnungssuche bin spielen Hoffnung, Frustration und Traurigkeit mit. Kein Vermieter will einen Menschen haben, der aus dem Gefängnis kommt“, sagt er. Wie Oliver Brüggemann fühlen sich viele Menschen vom Wohnungsmarkt abgeschnitten, so die Organisatoren der Kampagne. Das Bündnis aus Diakonie, Caritas, Mieter helfen Mietern e.V. und STATTBAU will in den kommenden Monaten bis zur Bürgerschaftswahl eindringlich auf das Problem aufmerksam machen und plant weitere Aktionen.

 

Die Stadt könnte sofort handeln

Um die Wohnungsnot zu lindern, fordert das Bündnis #einfachwohnen, dass stadteigene Betriebe wie die SAGA mehr tun müssen. Bislang stellt das Unternehmen etwas mehr als 2.000 der jährlich etwa 7.500 Neuvermietungen für Wohnungslose und vordringlich Wohnungssuchende bereit. Diese Zahl müsse gesteigert werden, fordern Dirk Ahrens und seine Mitstreiter. „Zudem dürfen Sozialwohnungen nur noch an Bedürftige vermietet werden“, sagt Tobias Behrens von STATTBAU Hamburg. Mehr als 500 Wohnungen pro Jahr würden im Rahmen der normalen Fluktuation (6-7 %) für anerkannt vordringlich Wohnungssuchende frei, wenn der Senat die sogenannten Freistellungsgebiete aufheben würde. In Freistellungsgebieten dürfen Sozialwohnungen an Haushalte vermietet werden, die die Einkommensgrenzen überschreiten.