Vorwurf: Besitz von kinderpornografischem Material Anklage gegen Diakon aus Jugendeinrichtung erhoben

Am Donnerstag (5. Mai) sind nach Angaben Dropes die Erziehungsberechtigten von Jugendlichen in Uetersen über das Verfahren per Brief benachrichtigt worden. Außerdem wurden in einem Pressegespräch am gleichen Tag die Lokalzeitungen über den Fall informiert.

 

Folgender Wortlaut der Elterninformation wurde in diesem Gespräch an die Pressevertreter verteilt:


"Wir möchten Ihnen mitteilen, dass das Beschäftigungsverhältnis unserer Kirchengemeinde mit dem Diakon … beendet wurde. Er hatte uns mitgeteilt, dass gegen ihn ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials auf seinem privaten PC anhängig sein soll. Der Tatvorwurf beziehe sich auf die Zeit vor seinem Arbeitsbeginn in Uetersen. Näheres ist uns derzeit nicht bekannt. Es gibt keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Diakons im Zeitraum seiner Tätigkeit in den Uetersener Kirchengemeinden. Wir haben uns jedoch veranlasst gesehen, das mit ihm bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Seit dem Zeitpunkt seiner Mitteilung war er nicht mehr in den beiden Kirchengemeinden tätig."

 

mk (www.kirche-hamburg.de)