Anlaufstelle für Opfer Kirche setzt externe Beauftragte für Missbrauchsfälle in Ahrensburg ein

Bei der externen juristischen Beauftragten können sich Missbrauchsopfer melden, aber auch Menschen, die als Zeugen Missbrauchshandlungen aufgeklärt wissen wollen. Die Inanspruchnahme ist für die Hilfesuchenden kostenlos. Alles, was der Rechtsanwältin anvertraut wird, unterliegt grundsätzlich ihrer beruflichen Verschwiegenheit. Diese gilt auch gegenüber kirchlichen Stellen. Die Zusicherung der absoluten Verschwiegenheit kann nur von den Hilfesuchenden selbst aufgehoben werden. Erst nach Zustimmung der Hilfesuchenden wird der Kontakt zu kirchlichen und staatlichen Stellen vermittelt.


Anlass sind Vorwürfe, in einem Zeitraum von Ende der 70er bis in die erste Hälfte der 80er Jahre seien in der Kirchengemeinde Ahrensburg Jugendliche sexuell missbraucht worden. Bereits 1999 hatte eine Frau entsprechende Vorwürfe gegen einen Pastor erhoben. Daraufhin wurde der Mann zunächst in eine übergemeindliche Projektstelle und zum 1. Januar 2001 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.


Die Nordelbische Kirche hatte am 19. Mai die Öffentlichkeit über diesen Vorgang informiert. Zuvor war die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Das Kirchenamt führt seine disziplinarischen Ermittlungen in enger Absprache mit den staatlichen Stellen weiter. Bislang haben sich gegenüber dem Kirchenamt fünf Personen als Betroffene geäußert. Die Vorfälle fallen sämtlich in den genannten Zeitraum der 70er/80er Jahre. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf

weitere mögliche Fälle, in denen die Opfer bisher jedoch nicht namentlich bekannt sind oder sich nicht äußern wollen. Auch allen weiteren Hinweisen wird nachgegangen.


Thomas Kärst (mk / www.kirche-hamburg.de)