Verdacht auf Befangenheit Kirchenamt will neues Gerichtsverfahren gegen Ahrensburger Pastor

Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor "schwerwiegende Amtspflichtverletzungen" vorgeworfen und beim unabhängigen Kirchengericht seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht dagegen hatte Mitte November das Verfahren gegen H. ohne Beweisaufnahme eingestellt. Eine "Entfernung aus dem Dienst" sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit "nicht gerechtfertigt", hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Missbrauchsopfer hatten die Einstellung kritisiert.

 

Verfahren ohne Anhörung von Zeugen

Das Landeskirchenamt bezieht sich in seinem neuen Antrag auf das Disziplinargesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Danach hätte das Gericht das Verfahren nicht einstellen dürfen, nachdem bereits die mündliche Verhandlung eröffnet worden war, hieß es. In diesem Stadium des Verfahrens hätten die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte befolgt werden und am Ende hätte ein Urteil stehen müssen. Das Verfahren aber sei ohne Anhörung der Zeugen eingestellt worden.

 

Das Landeskirchenamt lehnt außerdem für das weitere Verfahren den Vorsitzenden und die weiteren vier Richter der Disziplinarkammer wegen "Besorgnis der Befangenheit" ab. Die Mitglieder der Kammer hätten den Vorsitzenden bei seiner unzulässigen Entscheidung beraten und seine Bewertung offenbar geteilt.

 

Seit Anfang der 70er Jahre soll der Ahrensburger Pastor Dieter K. über Jahrzehnte hinweg Jugendliche missbraucht haben. 13 Opfer haben sich mittlerweile bei der Kirche gemeldet. Öffentlich bekannt wurden die Taten erst 2010. Pastor K. gestand die Taten und quittierte den Kirchendienst. Bischöfin Maria Jepsen trat im Juli 2010 zurück, um "ein öffentliches Zeichen" zu setzen, wie sie sagte.