damals sind "Fehler gemacht worden" Kirchenleitung bekräftigt Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Ahrensburg

So habe die Nordelbische Kirche gleich nach Bekanntwerden der Vorfälle im März die Staatsanwaltschaft kontaktiert. Auch sei es die Kirche selbst gewesen, die nach ersten belastbaren Ermittlungsergebnissen im Mai die Vorfälle durch eine Pressemitteilung öffentlich gemacht habe, sagt Ulrich weiter.

 

"Die Kirchenleitung hat das Nordelbische Kirchenamt angewiesen, die Vorfälle schnell aufzuarbeiten. Ich selbst bin froh und dankbar, dass die Opfer den Mut gefunden haben, sich an uns zu wenden", sagte Bischof Gerhard Ulrich. In ähnlichen Fällen in der Vergangenheit habe die Nordelbische Kirche sehr wohl gezeigt, dass sie Vorwürfen von sexuellem Missbrauch schnell nachgehe und sie bei erwiesener Schuld auch ahnde. Umso bedauerlicher seien die Unklarheiten im Zusammenhang mit dem ersten Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe in Ahrensburg im Jahre 1999.

 

Die Kirchenleitung stellt sich laut Bischof Ulrich ausdrücklich an die Seite von Bischöfin Maria Jepsen. "In unserer Kirche liegt die erste Verantwortung für Personal- und Disziplinarfragen der Pastorinnen und Pastoren bei den Pröpsten und Pröpstinnen sowie beim Kirchenamt", sagte Bischof Ulrich. Nun müsse geprüft werden, an welcher Stelle 1999 Hinweisen nicht entschieden genug nachgegangen worden ist. Die Bischöfin selbst habe seit Bekanntwerden der Vorgänge im März 2010 Gespräche mit den Opfern angeboten und auf eine rasche Aufklärung gedrängt.

 

Bei den konkreten Vorfällen in Ahrensburg führe das Kirchenamt Disziplinarverfahren gegen zwei Ruhestandsgeistliche. Bisher sind sieben Vorfälle bekannt, die untersucht werden. Weitere mögliche Betroffene sind bisher namentlich nicht bekannt bzw. wollen sich nicht äußern. Allen Hinweisen wird aber nachgegangen. Der Kirchenkreis Hamburg-Ost hat die Rechtsanwältin Gisela Friedrichs (Familienrechtlerin mit Schwerpunkt Opferschutz) hinzugezogen. Sie ist externe Ansprechpartnerin und juristische Beraterin für Opfer, die sich bei ihr melden. Ihre Hilfe ist kostenlos. (Kontakt siehe unten)

 

Strafrechtlich sind die bislang bekannt gewordenen Vorgänge nach Auskunft der Staatsanwaltschaft verjährt, sie waren es mutmaßlich auch schon 1999. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Vorgänge der Disziplinarkammer des Nordelbischen Kirchengerichts zur Entscheidung vorgelegt. In diesem Fall könnte die Disziplinarkammer eine Entfernung aus dem Dienst beschließen. Wie jedes juristische Verfahren braucht auch dieser Prozess jedoch eine gewisse Zeit. Über die Ergebnisse wird die Nordelbische Kirche zeitnah die Öffentlichkeit informieren.

 

Thomas Kärst / mk (www.kirche-hamburg.de)