Pinneberger Propst begrüßt Engagement der Jüdischen Gemeinde

Der Pinneberger Propst Thomas Drope hat der Jüdischen Gemeinde Pinneberg Unterstützung angeboten

Pinneberg – Der Pinneberger Propst Thomas Drope hat das Engagement der Jüdischen Gemeinde Pinneberg für einen muslimischen Flüchtling aus dem Sudan begrüßt. Das Beispiel der Jüdischen Gemeinde könne auch evangelische Kirchengemeinden motivieren. Die Pinneberger Gemeinde ist die erste jüdische Gemeinde in Deutschland, die einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat.

Der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein prüfe, wie man der Gemeinde unkompliziert helfen könne, sagte Drope. Er sei begeistert davon, dass der Mann aus dem Sudan seinen Gebetsteppich in der jüdischen Gemeinde ausrollen dürfe. „Das zeigt: Es geht auch anders - interkulturell, interreligiös, offen und Bundesländergrenzen übergreifend.“

In der Nordkirche gibt es derzeit 20 Fälle von Kirchenasyl. Die sechs Hamburger Gästewohnungen für "Menschen in Not" sind nach Angaben von Flüchtlingspastorin Fanny Dethloff seit Monaten belegt. Etwa ein Dutzend evangelische Kirchengemeinden in Hamburg gewährt insgesamt rund einhundert Flüchtlingen "humanitäre Nothilfe".

Der 34-jährige Ashraf O. hat vor einer Woche in dem Gemeindehaus der Jüdischen Gemeinde „Kirchenasyl“ erhalten. Weil der Sudanese über Ungarn ins niedersächsische Buchholz in der Nordheide gekommen war, beabsichtigte der Landkreis Harburg, ihn nach dem Dublin-III-Abkommen wieder nach Ungarn abzuschieben. Nach diesem Abkommen muss ein Flüchtling in dem europäischen Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem er zuerst angekommen ist.

"Die Religionszugehörigkeit darf keine Rolle spielen"

Nach langer Suche fanden Unterstützer das Kirchenasyl in Pinneberg. Es sei  eine „religiöse Pflicht“, sich Verfolgten anzunehmen, sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Wolfgang Seibert, auf Anfrage. Die Religionszugehörigkeit dürfe in solchen Fällen keine Rolle spielen. In der rund 260 Mitglieder zählenden Gemeinde sei die Initiative des Vorstands auf breite Akzeptanz gestoßen.

Ashraf O. darf seinem Anwalt zufolge sein Asylverfahren in Deutschland betreiben, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits sechs Monate in Deutschland gelebt hat. Diese Frist endet Anfang August.

Eine Abschiebung nach Ungarn sei für Ashraf O. keine Alternative, betonte Anwalt Dieter Priem. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte hätten Abschiebungen dorthin abgelehnt. Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge seien unzumutbar.

In Deutschland hätten Flüchtlinge aus dem Sudan dagegen gute Chancen, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Priem: "Fast alle Asylanträge sudanesischer Flüchtlinge werden hier anerkannt."

Die Jüdische Gemeinde sammelt Spenden für Ashraf O. auf das Konto:

Jüdische Gemeinde, Stichwort Flüchtlingshilfe,
IBAN DE 51 230 510 30 0005 506 639