Geburtstagsgrüße vom Amt Türkisch-stämmige Hamburgerinnen plötzlich ohne deutschen Pass

Die beiden jungen Frauen sind die ersten optionspflichtigen Doppelstaatlerinnen in Hamburg, die nun unfreiwillig ausgebürgert wurden. Sie hatten weder die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit in die Wege geleitet noch eine Genehmigung, die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern weiterhin behalten zu dürfen. "Ein Ermessen hat die Behörde nicht", kommentierte die Innenbehörde den Vorgang.

 

Keine doppelte Staatsangehörigkeit

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterliegen derzeit rund 444.000 Kinder und Jugendliche der Optionsregelung. In diesem Jahr wird der erste Jahrgang - rund 3.300 junge Deutsche - 23 Jahre alt. Bis zu diesem Alter müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entschieden haben, denn einen Doppelpass sieht das deutsche Gesetz nicht vor - auch wenn es zahlreiche Ausnahmen gibt.

 

Die Optionspflicht wurde gemeinsam mit dem Geburtsortsrecht vor 13 Jahren in das neue Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben seitdem den deutschen Pass, wenn ein Elternteil ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt. Bis zum 31. Dezember 2000 konnten Eltern zudem Kinder, die nicht älter als zehn Jahre alt waren, per Antrag in die Regelung einbeziehen.

 

Risiken ignoriert

Bis 2018 steigt die Zahl der Optionspflichtigen auf über 40.000 pro Jahr. In Hamburg sind laut dem Einwohner-Zentralamt dieses Jahr zunächst 62 und nächstes Jahr 80 junge Menschen betroffen. Seit 2008 werden die Jugendlichen von den Hamburger Behörden mehrmals angeschrieben, sobald sie volljährig sind. "Jugendliche handeln aber oft nicht rational, sie ignorieren Risiken", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Ünal Zeran, der in seiner Kanzlei mit Optionsfällen befasst ist. Politisch sei es ein fatales Signal nach 13 Jahren zum Ausländer gemacht zu werden, so Zeran.

 

Die beiden in Deutschland geborenen Hamburgerinnen sind nun plötzlich Türkinnen und müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Vorgehen ist kompliziert, zeitraubend und mit Kosten verbunden: Eine muss dafür erst einen Pass beim türkischen Generalkonsulat beantragen - nur um ihn dann später wieder abzugeben, damit sie den deutschen Pass wieder erhält, den sie bereits jahrelang hatte.

 

Die junge Frau will dann einen Einbürgerungsantrag stellen. "Die reduzierte Gebühr beträgt 51 Euro", so die Innenbehörde. Sofern die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, werde sie nach wenigen Wochen eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Sobald sie dann nachweise, dass sie aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen ist, erhalte sie ihre Einbürgerungsurkunde.

 

Die Optionspflicht wird seit ihrer Einführung kritisiert - nicht nur aus migrationspolitischer, sondern auch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Bundesratsinitiativen für ihre Abschaffung waren allerdings in den letzten Jahren gescheitert. Hamburg will gemeinsam mit anderen Ländern, darunter Bremen und Schleswig Holstein, einen neuen Versuch wagen: Die Optionspflicht bedeute einen großen Verwaltungsaufwand, dem integrationspolitisch keinerlei Nutzen gegenüber stehe. "Hamburgs Senat will die Mehrstaatigkeit nicht mehr prinzipiell verbieten", heißt es dazu aus der Innenbehörde.