Kirchenmusik
Die Kreiskantorinnen und -kantoren haben die Aufgabe, das kirchenmusikalische Leben im Kirchenkreis zu fördern.
Sie beraten den Kirchenkreisrat, die Pröpstinnen und Pröpste, die Kirchengemeinderäte sowie die Pastorinnen und Pastoren in allen kirchenmusikalischen Fragen.
Außerdem bilden sie den kirchenmusikalischen Nachwuchs aus, beraten ihre Kolleginnen und Kollegen, sorgen für die Einrichtung von kirchenmusikalischen Fortbildungsangeboten und arbeiten mit im Kollegium des Amtes für Kirchenmusik in Hamburg.