Der aktive Schutz vor sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen in der Evangelischen Kirche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller dort beschäftigten Personen. Der Kirchenkreis Hamburg-Ost sieht es als seinen originären Auftrag an, bei Meldungen von sexualisierter Gewalt in seinen Gemeinden und Einrichtungen hinzuschauen und diesen mit fachlicher Expertise nachzugehen.

Das multiprofessionelle Team der Fachstelle Prävention und Intervention berät, schult und unterstützt im Kirchenkreis Hamburg-Ost Menschen in Kirchengemeinden, diakonischen Einrichtungen und Kitas:

 

„Kirchliche Träger sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, insbesondere anvertraute Kinder und Jugendliche, vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ (§ 4, Abs. 1 Präventionsgesetz