Ärztekanzel St. Nikolai Debatte über Sterbehilfe

Der Innenraum der Hauptkirche St. Nikolai

Die Grenzen der Sterbehilfe werden in Deutschland seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Im Februar 2020 sprach das Bundesverfassungsgericht dazu ein viel beachtetes Urteil: Freiwillige Beihilfe zum Suizid ist nicht mehr strafbar. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt laut Bundesverfassungsgericht das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben ein.

Das Team der Ärztekanzel der Hauptkirche St. Nikolai nimmt die aktuelle Debatte zum Anlass, über das Thema „Selbstbestimmt sterben“ aus rechtlicher, medizinischer und ethischer Perspektive zu sprechen.

Der Auftakt am 14. April (20 Uhr) behandelt verfassungsrechtliche Fragen und Entwürfe zum Sterbehilfegesetz. Es sprechen Michael Germann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle, und Wolfgang Schütte, Professor für Sozialrecht an der HAW-Hamburg.

Über den Umgang mit Sterbewünschen diskutieren am 20. April (20 Uhr) die Rechtsmedizinerin Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg, und die Palliativmedizinerin Christina Gerlach vom Zentrum für Onkologie der Uniklinik Eppendorf. Der assistierte Suizid in kirchlichen Einrichtungen ist Thema eines Gesprächs zwischen Diakoniepräsident Ulrich Lilie und St.-Nikolai-Hauptpastor Martin Vetter am 28. April (20 Uhr).

 

Rechtliche Regelung für assistierten Suizid nötig

Die vom Bundestag Ende 2015 verabschiedete gesetzliche Regelung, wonach eine gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) verboten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 für nichtig erklärt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts markiert gesellschaftlich eine Zäsur: Orientierte sich die bundesdeutsche Rechtsprechung bisher am Schutz des Lebens, so bejaht sie nun ein selbstbestimmtes Sterben. Infolgedessen bedarf es nun einer rechtlichen Regelung für den assistierten Suizid. Auch wenn niemand zur Suizidhilfe verpflichtet werden kann, hat das Urteil erhebliche Folgen für das ärztliche Berufsrecht und für die persönliche Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten. Ethisch umstritten ist derzeit auch, ob Suizidbeihilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen anzubieten sei.

Das Urteil zum assistierten Suizid hat in der evangelischen Kirche eine breite Diskussion über diese Form der Sterbehilfe ausgelöst. „Daher ist es notwendig, darüber zu sprechen, ob und inwieweit eine Neupositionierung für evangelische Einrichtungen geboten ist“, sagt Propst und Hauptpastor Martin Vetter. „Dies muss in Zusammenhang mit der für die evangelische Kirche und Diakonie unaufhebbaren Verpflichtung zum Lebensschutz gebracht werden.“

Am 11. Januar 2021 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Artikel, unter anderem verfasst von dem Präsidenten der Diakonie Deutschland und Pfarrer Ulrich Lilie. Daraufhin entspann sich eine Debatte zum Thema. Der Beitrag ist hier auf faz.de kostenpflichtig abrufbar.  Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Stellungnahme zum Thema auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Auch Dirk Ahrens, Landespastor und Leiter des Diakonischen Werks Hamburg, äußerte sich bereits zu dem Thema, wie in dieser Meldung vom Evangelischen Pressedienst nachzulesen ist.  

 

Für Gemeindemitglieder und Fachpublikum

Die Ärztekanzel ist eine interdisziplinäre Vortragsreihe an der Hauptkirche St. Nikolai, bestehend aus drei Themenabenden sowie einem abschließenden Gottesdienst. Sie richtet sich an ein medizinisches Fachpublikum und an die interessierte Gemeinde. An St. Nikolai hat die Ärztekanzel Tradition: Sie besteht seit rund 30 Jahren.

Nach Anmeldung zur Ärztekanzel per Email an veranstaltung@hauptkirche-stnikolai.de wird ein Zoom-Link verschickt. Die Veranstaltung ist kostenlos, Spenden sind erbeten. Mehr Infos auf der Hompegae von St. Nikolai.