Kirchenmusik
Kristof Skladanowski, Kirchenmusiker
Vierländer Damm 1
D-22059 Hamburg
Tel.: 040 786397
Fax: 040 78073613
kirchenmusik.rothenburgsort@gmail.com
Schutz-Konzept für Orgelunterricht und Musik-Proben
in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Thomas Hamburg-Rothenburgsort in Zeiten der Corona-Krise
Der Orgelunterricht sowie Musik-Proben mit professionellen Musizierenden dürfen in der Kirche durgeführt werden. Der Abstand von 1,5 m bzw. 3 m bei Blasinstrumenten ist in jede Richtung einzuhalten. Sitzkissen signalisieren der Gemeinde, wo Platz genommen werden darf und Zettel mit der Aufschrift „Diese Bank muss frei bleiben“, welche Bänke dazwischen frei bleiben.
Alle Teilnehmenden werden aufgefordert, in der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ggf. wird einer zur Verfügung gestellt.
Im Eingangsbereich steht ein Handspender mit Desinfektionsmittel. In den beiden WCs der Kirche befinden sich Flüssigseife und Einweghandtücher.
Ein Aufsteller und ein Plakat im Kircheneingang sowie die Website informieren über die notwendigen Verhaltensregeln.
Die Namen aller Kirchenbesuchenden werden zu jeder Veranstaltung am Anfang notiert, ggf. Tel.-Nrn., sofern sie der Kirchengemeinde nicht bekannt sind. Die Listen werden im Safe verschlossen und nach vier Wochen vernichtet.
Personen mit Krankheitssymptomen, insbesondere Anzeichen von Atemwegserkrankungen, dürfen am Unterricht bzw. Proben nicht teilnehmen.
Das Singen ist bis auf weiteres untersagt.
Die Dauer des Unterrichts bzw. der Proben soll unter 60 Minuten betragen.
Während des Unterrichts- bzw. der Proben bzw. danach wird ausgiebig gelüftet.
Vom Kirchengemeinderat am 23. Februar 2021 aktualisiert und beschlossen.
Dieses Schutzkonzept entspricht den Handlungsempfehlungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, die sie mit der Hamburger Senatskanzlei auf Grundlage des Muster-Schutzkonzeptes nach § 11 Absatz 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung abgestimmt hat.
Offenes Singen
wöchtl. ab Montag d. 13.08., 16.50 - 17.50 Uhr
Zweckfreies Singen mit Begleitung am Flügel, ohne hohen musikalischen Anspruch, Noten lesen können muss nicht sein – ausschließlich zur Freude derer, die gerne singen! Alles ist möglich: Kirchenlieder, Pop, Schlager, Englisch, Volkslieder, neues geistliches Liedgut. Bringen Sie mit, was Sie gerne singen wollen! Leitung: Kristof Skladanowski
Schutz-Konzept für das Offene Singen
in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Thomas Hamburg-Rothenburgsort in Zeiten der Corona-Krise
Das Offene Singen findet nach Möglichkeit im Garten statt. Ein Abstand von 1,5 Metern in jede Richtung wird zwischen den Singenden eingehalten. Nur bei zwingenden Gründen wie Regen, Gewitter, Sturm und Temperaturen unter
16 °C findet das Offene Singen in der Kirche statt! In der Kirche ist ein Abstand von mindestens 2,5 Metern einzuhalten. Beim Singen in der Kirche wird die Sitzordnung für das Offene Singen festgelegt und jedes Mal dokumentiert. Es sollte unter 1 Stunde dauern. Beim Singen im Garten reicht eine Anwesenheitsliste, ggf. mit Tel.-Nrn., sofern sie uns nicht bekannt sind. Mit Abstand hingestellte Stühle im Garten signalisieren, wo Platz genommen werden darf.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beschränkt sich auf die Wege, die in der Kirche und im Garten mit weniger Abstand als 1,5 m zurückgelegt werden.
Noten werden am vorigen Tag stapelweise vorbereitet und ausgelegt, ohne dass andere Teil-nehmenden mit ihnen in Kontakt kommen. Beim Singen im Garten bekommt jede Person einen vorbereiteten Notenstapel vom Kirchenmusiker, der sich vorher die Hände desinfiziert.
Im Eingangsbereich steht ein Handspender mit Desinfektionsmittel. In den beiden WCs in Kirche und Gemeindehaus befinden sich Flüssigseife und Einweghandtücher.
Aufsteller und Plakate im Kircheneingang sowie die Webseite informieren über die notwendigen Verhaltensregeln.
Der Gruppenleiter sowie zwei dafür bestellte Gruppenmitglieder und stellen die Einhaltung der Vorschriften sicher.
Die Namen aller Teilnehmenden werden am Anfang notiert, ggf. auch Tel.-Nrn., sofern sie uns nicht bekannt sind. Die Listen werden im Safe aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet.
Personen mit Krankheitssymptomen, insbesondere Anzeichen von Atemwegserkrankungen, dürfen am Offenen Singen nicht teilnehmen.
Nach dem Offenen Singen wird – sofern es in der Kirche stattfindet - ausgiebig gelüftet.
Vom Kirchengemeinderat am 23. Februar 2021 aktualisiert und beschlossen.
Dieses Schutzkonzept entspricht den Handlungsempfehlungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, die sie mit der Hamburger Senatskanzlei auf Grundlage des Muster-Schutzkonzeptes nach § 11 Absatz 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung abgestimmt hat.