Alle Informationen zu den Amtshandlungen Taufe, Trauung und Bestattung

Taufen, Trauungen, Bestattungen bzw. Trauerfeiern nennen wir in der Kirchensprache Amtshandlungen.

Taufe

Sie wollen Ihr Kind bei uns taufen lassen. Oder Sie wollen selbst getauft werden, sind aber schon erwachsen. Für beide Fälle gilt: In der Regel findet eine Taufe im Gottesdienst sonntags um 10 Uhr statt. Vor der Taufe verabreden Sie mit Pastorin Blum ein Taufgespräch. Dort lernen wir uns kennen, klären, wer die Paten sind, welchen Taufspruch und welches Tauflied Sie für Ihr Kind oder für sich wählen, ob Sie eine Taufkerze mitbringen oder von uns bekommen und wer im Gottesdienst welche Aufgaben übernimmt, z.B. Wasser ins Taufbecken gießen, die Taufkerze anzünden, evtl. eine Fürbitte formulieren oder 

eine Lesung übernehmen. Überlegen Sie, welcher Termin Ihnen gut passen würde und stimmen Sie ihn dann persönlich, telefonisch oder per Email mit Pastorin Blum ab. Paten müssen Mitglieder der Ev.-Luth. Kirche oder von einer von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen anerkannten Kirche sein und dies mit einem Patenschein auch nachweisen können. Ein Beispiel: Wenn jemand katholisch ist oder orthodox, ist dies kein Problem. Den Patenschein bekommen Sie in der Kirche, zu der Sie gehören bzw. in deren Nähe Sie wohnen. Wenn Sie diesen Nachweis nicht erbringen können, kann eine für die Patenschaft vorgesehene Person nur Taufzeugin/Taufzeuge sein. Mindestens eine/r der von Ihnen für die Patenschaft gewählten Personen sollten zur Kirche gehören. Selbstverständlich bekommen Sie eine Dimissoriale, wenn Sie bei uns Gemeindeglied sind und die Taufe in einer anderen Kirche bei einer anderen Pastorin / einem anderen Pastor vornehmen möchten. Dieser Schein muss dann dort vorgelegt werden. Sie bekommen ihn bei Pastorin Blum. Nach vollzogener Taufe erscheint mit Ihrer Einwilligung der Name der Person, die getauft wurde, im nächsten Gemeindebrief unter der Rubrik Amtshandlungen.

PATENSCHEIN

Sie wollen Pate/Patin werden und brauchen dafür einen Patenschein: Dazu müssen wir Ihre Anschrift mit Telefonnummer wissen, ungefähr seit wann Sie dort wohnen und ob Sie getauft und konfirmiert sind. Um Pate/Patin zu werden, müssen Sie aktuell Mitglied der Kirche sein. Wenn das nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, wieder in die Kirche einzutreten. In der Regel kann der Patenschein zügig ausgestellt werden. Geben Sie uns dennoch ein paar Tage Zeit zur Bearbeitung! Dann kann Ihnen der Patenschein zugeschickt werden oder Sie holen ihn sich ab oder wir schicken ihn in die Gemeinde, in 

Trauung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, stimmen Sie Ihren Wunschtermin bitte mit Pastorin Blum ab, bevor Sie alles andere fest gebucht haben! Vor der Trauung wird ein Traugespräch verabredet, in dem alles rund um die kirchliche Trauung besprochen wird. Das gleiche gilt für die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. Selbstverständlich bekommen Sie bei uns eine Dimissoriale, wenn Sie bei uns Gemeindeglied sind und in einer anderen Kirche bei einem anderen Pastor / einer anderen Pastorin getraut werden möchten. Die Dimissoriale muss dann dort vorgelegt werden. Melden Sie sich einfach bei Pastorin Blum.

Nach vollzogener Trauung erscheint mit Ihrer Einwilligung der Name des Paares, das getraut wurde, im nächsten Gemeindebrief unter der Rubrik Amtshandlungen.

 

 

Sterbebegleitung, Aussegnung, Trauerfeier und Bestattung

Trauerbegleitung gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Pastorin/eines Pastors. Pastorin Blum begleitet Sie gerne, wenn Sie einen Trauerfall in der Familie oder im Freundes oder Bekanntenkreis haben. Bitte sagen Sie Bescheid, wenn es absehbar ist, dass jemand stirbt und Sie einen Hausbesuch, einen Besuch im Krankenhaus oder Hospiz wünschen. Wenn jemand bereits gestorben ist, gibt es die Möglichkeit, die verstorbene Person auszusegnen, ggf. auch nachts! Bitte rufen Sie Pastorin Blum an unter          730 918 29. Wenn Sie eine Trauerfeier wünschen, 

kann sie sowohl in der Kirche als auch auf dem Friedhof stattfinden. Um den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften, kann es helfen, bei der Trauerfeier das Leben dieses Menschen zu würdigen und als An- und Zugehörige – trotz allen Schmerzes -einen guten Abschied zu erleben. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Pastorin um Begleitung zu bitten! Dafür ist sie da. Niemand muss einen Trauerfall alleine bewältigen können. Nach vollzogener Trauerfeier/Bestattung erscheint mit Einwilligung der An- oder Zugehörigen der Name der verstorbenen Person im nächsten Gemeindebrief unter der Rubrik Amtshandlungen. Am letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Ewigkeitssonntag, gedenken wir im Gottesdienst der Verstorbenen des vergangenen Jahres, hören noch einmal ihre Namen und zünden ein Licht für sie an.