Kirchengemeinderat


Aufgaben des Kirchengemeinderats

Gemeinsam mit der Pfarrer/in leitet der gewählte Kirchengemeinderat (KGR) die Gemeinde in einer geistlichen Haltung einer „Kultur des Miteinanders“.

Der KGR setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte in Gemeinschaft.

Der KGR trägt beispielsweise für folgende Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:

  • Gottesdienstordnung
  • Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
  • Bau und Erhaltung der Gebäude
  • Pfarrstellen-Besetzung
  • Feste der Gemeinde
  • Arbeitgeber
  • Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

Der Kirchengemeinderat in Sinstorf, kurz KGR, besteht aus neun Mitgliedern, ein Platz ist zurzeit unbesetzt:

  • Heide Brunow (Pastorin, stellv. Vorsitz)

  • Volker Rohde (Vorsitz)

  • Katrin Hilpert

  • Tim Gehrmann

  • Stefan Meyer-Schüßel

  • Jens Steinbrück

  • Silke Scheiwe

  • Martin Kopp

  • Frauke Deest

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Erreichbar ist der Kirchengemeinderat unter kirchengemeinderat@kirche-sinstorf.de

oder über das Kirchenbüro 040 760 03 47.