Beerdigung

Ein Angehöriger ist im Haus gestorben. Was muss ich tun?

Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er muss den Totenschein ausstellen. Sie können sich jederzeit an Ihren Pastor/Ihre Pastorin wenden, auch eine Aussegnung im Haus ist möglich und alles, was zu klären ist für eine kirchliche Beerdigung wünschen. Verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.

 

Wichtige Hinweise für Bestattungsinstitute

Wichtige Hinweise zur Durchführung von Trauerfeiern in der Sinstorfer Kirche.


Was kann ich sofort tun?

Hilfreiche kleine Rituale sind: eine Kerze anzünden, die Uhr anhalten, das Fenster öffnen oder den Spiegel verhängen. Bevor Sie das Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich gern auch einfach die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen. Es ist keine Eile geboten!


Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?

Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener in Hamburg bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus muss er in dafür geeigneten (gekühlten) Räumen aufgebahrt werden (Leichenhalle).


Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wird von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen.  Eine Aussegnung ermöglicht, allein oder zusammen mit anderen unmittelbar nach dem Tod sich der Nähe Gottes zu vergewissern, der uns gerade in diesen Zeiten zur Seite steht - ebenso wie dem Verstorbenen. Fragen Sie Ihren Pastor/Ihre Pastorin um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.


Was geschieht, wenn ein Verstorbener keine Angehörigen mehr hat? Wer kümmert sich um die Beisetzung?

In der Regel wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des Verstorbenen kümmert.
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, sprechen Sie rechtzeitig mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihren letzten Willen.


Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?

Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet Sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, verschiedene Bestattungsunternehmen zu kontaktieren und zu vergleichen, das ist Ihr gutes Recht.


Lohnen sich Preisvergleiche bei den Bestattern?

Bestatter sind unterschiedlich - im Stil, aber zuweilen auch in den Preisen. Deshalb informieren Sie sich - möglichst schon vor einem eintretenden Todesfall - über die anfallenden Kosten. Ein Bestatter ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Information einen Festpreis vorab nennen. Fremdleistungen sind 

 z. B. Kapellennutzungsgebühr, Friedhofsgebühren, Blumenschmuck, zusätzliche Sänger oder Zeitungsanzeigen.


Was kostet eine Bestattung?

Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

  • eigene Leistungen und Lieferungen,
  • Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.),
  • Friedhofs- und sonstige Gebühren.

Die Höhe der Beerdigungskosten ist unterschiedlich und hängt von Ihren Wünschen ebenso wie von den örtlichen Gebühren ab. Im konkreten Einzelfall können Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl informieren und auch einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Wenn der Verstorbene Mitglied der Kirche war, entstehen für die Trauerfeier, d.h. Nutzung der Kapelle, den Organisten und den Pastor keine Kosten, das trägt die Kirchengemeinde.

 

Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Pastorin wenden.


Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?

Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Ihr Pastor wird Sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.


Welche Unterlagen brauchen wir für das Gespräch mit dem Pastor?

Keine. Hilfreich kann das Familienstammbuch sein. Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des/der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Taufspruch), und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Leben des/der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen.

Folgende Unterlagen brauchen Sie im Sterbefall für die Formalitäten mit Bestatter, Versicherungen und Kommune:
Personalausweis des/der Verstorbenen, Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein, (bei Ledigen) Geburtsurkunde, (bei Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde, (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch, (bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Versichertenkarte bzw. Krankenscheinhefte, ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag, ggf. Versicherungsunterlagen.


Wo findet die Trauerfeier statt?


Das hängt von den örtlichen Traditionen und Möglichkeiten ab. Das kann die örtliche Kirche, die Trauerhalle auf dem Friedhof, ein Andachtsraum im Bestattungsunternehmen oder die Grabstelle auf dem Friedhof sein. An vielen Orten ist es möglich, die Trauerfeier in der eigenen Kirche auszurichten.


Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier?

Bewährt hat sich folgender Ablauf, der unterschiedlich gestaltet werden kann:
- Begrüßung, Gebet, biblische Lesung, Ansprache, Gebet, Aussegnung, Segen. Die verschiedenen Stücke wechseln sie je nach Wunsch mit gemeinsamen gesungenen Liedern oder Musik ab.


Inwieweit kann der Verstorbene Einfluss auf die Bestattung nehmen?

Es gibt viele Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der eigenen Trauerfeier und Bestattung. Es ist gut, sich rechtzeitig mit den Angehörigen auszutauschen und den Rat eines Pastors einzuholen.


Können ich oder Familienmitglieder an der Trauerfeier mitwirken?

Das ist möglich. Die Mitwirkung kann zum Beispiel musikalisch geschehen oder mit einem Nachruf. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen.


Können z. B. Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?

Das ist möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen, und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber verständigen. In der Regel schließen sich solche Beteiligungen (Nachrufe, Musik etc.) der kirchlichen Trauerfeier an.


Welche Musik ist bei einer Bestattung vorgesehen?

In der Regel Orgelmusik oder (Chor)-Gesang. Musikalische Sonderwünsche klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Pastor und dem Bestattungsunternehmen.


Kann ich auch eigene Musik wünschen?

Das können Sie. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an. Haben Sie Verständnis dafür, wenn örtliche oder kirchliche Traditionen, die technischen Möglichkeiten oder Ihr Pastor nicht alle Musikwünsche erfüllen können. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker, müssen Sie selbst tragen.


Kann ich wünschen, welcher Pastor die Bestattung durchführen soll?

Gemeindemitglieder haben das Recht der freien Gemeinde- und Pastor*innenwahl.
Dies schließt die Wahlmöglichkeit ein, für Amtshandlungen auch den Dienst eines anderen, als Ihres Gemeindepastors in Anspruch zu nehmen.

Der Pastor/die Pastorin Ihrer Wahl ist allerdings verpflichtet, den zuständigen Pastor vor der Durchführung der Amtshandlung zu informieren und die Ordnungsmäßigkeit der Amtshandlung festzustellen.


Welche Arten von Bestattungen gibt es?

Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird.


Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier, wenn eine Feuerbestattung gewählt wurde?

Der Ablauf ist wie bei einer normalen Trauerfeier, nur bleibt in der Regel am Ende der Sarg stehen. Bevor man aus der Kapelle herausgeht, kann man als Geste des Abschieds eine Blume vor dem Sarg ablegen.


Kann die Trauerfeier mit einer Urne stattfinden?

Ja. 


Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?

Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.


Kann man auf eigenem Grund bestattet werden?

Nein. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht der Beerdigung auf einem Friedhof. Es gibt lediglich gewisse Sondergenehmigungen z. B. für Fürstenhäuser mit eigener Gruft. In manchen Ländern (z.B. Niederlande, Schweiz) darf nach einer Verbrennung die Urne mitgenommen und nach eigenem Wunsch aufbewahrt oder begraben werden. In Deutschland ist dies noch nicht gestattet.


Kann ich dem Verstorbenem als engster Angehöriger etwas Persönliches mit in den Sarg legen?

Prinzipiell ist es möglich, nähere Details sollten Sie jedoch mit dem Beerdigungsunternehmen absprechen.


Nach der Bestattung

Im Gemeindegottesdienst am darauffolgenden Sonntag wird der Verstorbenen gedacht. Ebenso am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, bevor am ersten Advent das neue Kirchenjahr beginnt.