Unser Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. In seiner geistlichen Verantwortung wacht er darüber, dass die Kirchengemeinde ihren Auftrag "wahrnimmt", so steht es in unserer Verfassung.

Der Kirchengemeinderat ist also das entscheidende Beschlussgremium unserer Kirchengemeinde.

 

 

Der Kirchengemeinderat

- ist verantwortet Gemeindeaktivitäten und die Gestaltung des Gottesdienstes,

- berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden,

   für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung,

- kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche,

- fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort,

- verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung, 

- wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung,

- ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen,

- und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit!

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Die Mitglieder unseres amtierenden Kirchengemeinderats