Im Mai beginnt vor dem Landgericht in Hamburg der Prozess gegen einen vom Amt suspendierten Pastor der evangelischen Kirche. Dem Pastor wird vorgeworfen, 2022 einen damals Minderjährigen mehrmals sexuell missbraucht und dafür Geld an den Vater des Betroffenen bzw. an den Betroffenen selbst gezahlt zu haben. Im Juli 2025 fand der Gerichtsprozess gegen den Vater des Betroffenen statt.
Die Nordkirche wurde im März 2025 von der Staatsanwaltschaft informiert, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Pastor der Nordkirche Anklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben hat. Daraufhin wurde der Pastor sofort von seinem Amt suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Disziplinarverfahren ruht derzeit bis zum Abschluss des Strafprozesses. Danach wird es unter Berücksichtigung des Urteils im Strafprozess fortgeführt.
Die Vorwürfe des Missbrauchs eines Jugendlichen wiegen sehr schwer und wurden in der Gemeinde, dem Kirchenkreis und der Landeskirche mit größter Bestürzung aufgenommen. In der Gemeinde gab es 2022 keine Anzeichen für sexualisierte Gewalt durch den Pastor.
Die Haltung der Kirchenkreise und der Gemeinde ist klar: Wir stehen grundsätzlich an der Seite von Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren. Wir positionieren uns klar gegen sexualisierte Gewalt und stehen in der Pflicht, dieser präventiv entgegenzuwirken und bei Hinweisen konsequent und entschlossen zu handeln.
Wir bewundern den Mut des Betroffenen, das Unrecht, das ihm widerfahren ist, in einem Prozess öffentlich zu machen. Wir haben keine Zweifel an seinen Schilderungen und stehen an seiner Seite.
Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, sexualisierte Gewalt in unseren Räumen und Strukturen zu verhindern. Es ist beklemmend, dass wir trotz dieser intensiven Präventionsarbeit und unserer deutlichen Haltung als Kirche davon ausgehen müssen, dass der Pastor die ihm im Strafverfahren vorgeworfenen Taten begangen hat. Wir werden nicht nachlassen, sexualisierter Gewalt mit Entschlossenheit und Professionalität – intern wie auch öffentlich – entgegenzutreten.
Im Mai wird jetzt das Landgericht die Vorwürfe gegen den Pastor im Detail prüfen und bewerten. Wir erwarten, dass der Prozess zur weiteren Aufklärung führt und offene Fragen geklärt werden. Das Verfahren wird sicher dazu beitragen, dass die Erfahrungen des Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Wir haben Vertrauen in die unabhängige Justiz und erwarten ein sorgfältiges Verfahren.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist für uns klar: Wir müssen jeden Tag weiter daran arbeiten, die Wahrnehmung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Kirche zu schärfen, um missbräuchliches Verhalten frühzeitig erkennen und dazu sprachfähig zu machen.
Als erste Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Landessynode der Nordkirche am 1. März 2018 ein eigenes Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche und ihrer Diakonie beschlossen. Kern des Präventionsgesetzes ist die Melde- und Beratungspflicht für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Nordkirche sind dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt bei der jeweiligen unabhängigen Meldebeauftragten zu melden und sich zu unklaren Vorfällen beraten zu lassen. Wissen über Strategien von Täter*innen wird den Mitarbeitenden in verpflichtenden Schulungen vermittelt.
Die Präventionsarbeit der Nordkirche zielt dabei auf die Erhöhung der Aufmerksamkeit für ein mögliches Fehlverhalten und Formen der Gewalt. Neben der rechtlichen und strukturellen Absicherung setzt die Nordkirche dabei auf einen Kulturwandel, der Achtsamkeit, Transparenz und eine offene Fehlerkultur stärkt. Nur eine klare, gut informierte und handlungsfähige Kirche kann ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung gerecht werden, die ihr anvertrauten Menschen zu schützen.
Es setzt jedoch voraus, dass das Umfeld sensibilisiert ist und Vorfälle von Gewalt schnell erkennt. Wir untersuchen derzeit, an welchen Stellen Prozesse, Meldewege oder die Organisationskultur nicht wirksam genug waren, um frühzeitig Hinweise zu erkennen oder angemessen zu reagieren.