Zwischen drei und fünf Lieder finden Platz in einem normalen Trau-Gottesdienst. Die Auswahl wird individuell mit dem Paar abgestimmt.
Mindestens 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin.
Nein, die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung. Sie können sich und Ihre Liebe aber jederzeit segnen lassen. Sprechen Sie hierfür gern den*die Pfarrer*in Ihres Vertrauens an oder wenden Sie sich gern an st.moment.
In einigen Gemeinden ist eine Trauung unter freiem Himmel möglich. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem pastoralen Team über passende Orte und Rahmenbedingungen.
Nachweis der standesamtlichen Eheschließung, Taufbescheinigung (mind. einer Person) , ggf. Nachweis der Konfirmation
Von klassischen Kirchenliedern bis zu modernen Stücken ist vieles möglich. Beispiele finden Sie im Abschnitt „Lieder für die kirchliche Trauung“.
Ja, individuelle musikalische Beiträge sind willkommen. Klären Sie die technischen Möglichkeiten und Probenzeiten jedoch rechtzeitig mit der Gemeinde.
Nein. Es reicht, wenn eine*r von Ihnen evangelisch getauft ist. Wenn eine*r der beiden Partner*innen Mitglied einer anderen Glaubensgemeinschaft ist, wird die Gestaltung der Trauung individuell abgestimmt. Wichtig ist, dass mindestens eine*r der Partner*innen evangelisch getauft ist. Fehlt die Konfirmation, kann diese nachgeholt oder ein Gespräch zur Einführung in den Glauben geführt werden.
Die Evangelische Kirche Hamburg legt großen Wert auf persönliche Gestaltung. Von besonderen Liedern bis hin zu eigenen Texten – vieles ist möglich, solange es den kirchlichen Rahmen respektiert. Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
In der Regel finden während der Karwoche (zwischen Palmsonntag und Ostern) keine Hochzeiten statt. Auch andere kirchliche Feiertage können Einschränkungen mit sich bringen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde ist ratsam.