Themen & Engagement

Die Kirchensteuer

Glocke vor der Kirchen in Hamburg Nienstedten.

Zwischen Solidarprinzip und Streitpunkt

Die Kirchensteuer ist für viele selbstverständlich, für andere Anlass zur Kritik. Wie verhalten sich Kirche und Staat in einer säkularisierten Gesellschaft – und warum zahlt man überhaupt Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Kirchen in Deutschland – und ein einzigartiges Modell. Sie ermöglicht Seelsorge, Bildung, Diakonie, Kultur, Bauunterhalt und vieles mehr.

Gleichzeitig ist sie immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Debatten: Ist sie noch zeitgemäß? Gerecht? Und wie transparent wird mit den Mitteln umgegangen?

Hier gibt es Fakten, Perspektiven und Denkanstöße – zum solidarischen Gedanken hinter der Steuer ebenso wie zur Kritik daran.

FAQ zur Kirchensteuer

Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften – zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Hamburg – zahlen eine Abgabe. Das ist die Kirchensteuer! Sie finanziert kirchliche Arbeit, unter anderem Gottesdienste, Seelsorge und soziale Projekte. Sie ist eine der Säulen, die dazu beitragen, dass Kirche ihre wichtigen sozialen und geistlichen Aufgaben erfüllen kann. 

Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften – zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Hamburg – zahlen eine Abgabe. Das ist die Kirchensteuer! Sie finanziert kirchliche Arbeit, unter anderem Gottesdienste, Seelsorge und soziale Projekte. Sie ist eine der Säulen, die dazu beitragen, dass Kirche ihre wichtigen sozialen und geistlichen Aufgaben erfüllen kann.

Wer Mitglied der Evangelischen Kirche in Hamburg ist, zahlt Kirchensteuer. Das ist unabhängig davon, ob sich jemand aktiv im Gemeindeleben beteiligt. Denn in jedem Fall finanziert die eigene Abgabe den Erhalt wichtiger kirchlicher sowie sozialer Angebote, die allen Menschen zur Verfügung steht.

Die Kirchensteuer beträgt in Hamburg sowie anderen Teilen der Nordkirche neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Für die meisten Bundesländer ist das übrigens die Standardhöhe.

Wer Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist, ist zur Zahlung einer Kirchensteuer verpflichtet. Zumindest dann, wenn sie über steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Kinder, Studierende und Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer.

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