Politische Pläne mit ethischer Brisanz
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar positioniert: Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen sollen künftig auch dann möglich sein, wenn Menschen Asyl beantragen. Was auf den ersten Blick nach Ordnung und Kontrolle klingt, wirft bei genauerem Hinsehen tiefgreifende ethische und rechtliche Fragen auf – und trifft auf deutlichen Widerspruch der Evangelischen Kirche.
Wer Schutzsuchende an der Grenze abweist, ohne ihren Antrag zu prüfen, verletzt Menschenrechte und steht im Widerspruch mit dem europäischen Asylrecht. Christoph Johannsen von der Fachstelle Migration und Asyl im Kirchenkreis Hamburg-Ost bringt es auf den Punkt: „Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, wie auch das Verwaltungsgericht Berlin nun festgestellt hat. Das deutsche Asylgesetz erlaubt zwar Zurückweisungen aus sicheren Drittstaaten. Das wird aber von den europäischen Regelungen überlagert, die mindestens eine Prüfung der Zuständigkeit für das Asylverfahren erfordern.“