15.04.2026
Evangelische Frauenarbeit

Warum sich das Frauenwerk für die Abschaffung von § 218 einsetzt

Warum sich das Frauenwerk für die Abschaffung von § 218 einsetzt

Kirchliches Frauenwerk fordert Entkriminalisierung

Seit über 150 Jahren steht der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch. Vertreterinnen des Frauenwerks der Nordkirche und Anja Botta erklären, warum sie das ändern wollen – aus Gründen der Nächstenliebe, Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit.

Von Christian Schierwagen

Der Deutsch-Französische Krieg fand gerade sein Ende, Wilhelm I. wurde in Versailles zum Kaiser ernannt – und ein Gesetz trat in Kraft, das noch heute, über 150 Jahre später, gilt: Seit 1871 regelt der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs den Schwangerschaftsabbruch als grundsätzlich rechtswidrig, in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen jedoch nach verpflichtender Beratung straffrei. Im Dezember 2024 hat sich die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) für eine Herauslösung aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen, das Frauenwerk der Nordkirche fordert hingegen eine vollständige Abschaffung. 

Wir sprachen mit drei Vertreterinnen des Frauenwerks der Nordkirche, Meike Trommler-Müllauer und Gisela Best, sowie der Pröpstin Anja Botta aus Hamburg und Chantal Schierbecker des Frauenwerks des Kirchenkreises Altholstein über einen Paragrafen, der aus der Zeit gefallen scheint. Und warum Kirche zu dem Thema nicht schweigen kann.

Zwischen Protesten und Sprachlosigkeit

Chantal Schierbecker erinnert sich genau an den 28. September 2023, dem „Safe Abortion Day“ in Kiel. „Da war auf einmal eine Stimmung, die hieß: ‚Die Kirche ist dagegen, dass Frauen Schwangerschaftsabbrüche machen können‘. Ich war verunsichert, hatte mich bis dato noch nicht vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt.“ Ihre Kollegin aus der Beratungsstelle und sie waren in diesem Moment nicht sprachfähig – und wollten das unbedingt für die Zukunft ändern. 

Denn für sie war klar, dass die Kirche so eine strikte Abwehrhaltung nicht vertritt – und mit Blick auf Nächstenliebe nicht vertreten kann, findet ihre Kollegin Gisela Best: „Da ist ein Mensch in Not. Dann ist es das oberste Gebot, zu helfen. Zu fragen: Was brauchst du? Wie kann ich für dich da sein? Und zu respektieren, was die Person will. Das ist gelebtes christliches Verhalten.“ Für Best gehört dazu auch, dass Kirche „nicht besser weiß“, was richtig ist, sondern die Gewissensentscheidung der Frau achtet.

§ 218 als gesellschaftliches Machtinstrument

In ihren Augen handelt es sich beim Paragraf 218 um ein „gesellschaftliches Machtinstrument“. Die Kernfrage sei: Wer bestimmt über wen? „Die Antwort auf diese Frage erklärt vielleicht auch, warum der Paragraf so vehement verteidigt wird.“ Es sei nur menschlich und gesellschaftlich naheliegend, ihn abzuschaffen. „Aber es gibt hier ein klares Oben und Unten – es ist eine Machtfrage.“

Regelmäßig wird Deutschland von der UN-Frauenrechtskonvention ermahnt, weil das Land eine Menschenrechtsverletzung begeht: Für Schwangere gibt es keinen freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen oder einer sicheren Gesundheitsversorgung. Den Grund hierfür sehen die drei Frauen klar in dem Paragrafen, der eine Strahlwirkung auf viele Bereiche hätte: auf Ärzt*innen, Pflegepersonal, auf Krankenschwestern. „Sie alle sind Teil dieser Kette und wissen: Was wir hier tun, ist womöglich strafbar.“ Best betont: „Das Strafrecht ist die schärfste Waffe, die unser Rechtsstaat hat.“ Dass ausgerechnet der intimste Bereich weiblicher Lebensführung so geregelt wird, zeige, „wie tief patriarchale Muster hier noch wirken“.

Das wirkt sich auch direkt und indirekt auf die Versorgung vor Ort aus: „In Kiel gibt es beispielsweise kaum eine ärztliche Praxis, die Abbrüche vornimmt und das auf ihrer Webseite angibt. Im Medizinstudium wird das Thema oft nur theoretisch behandelt, weswegen sich viele junge Ärzt*innen nicht ausgebildet genug fühlen, es anzubieten“, erklärt Trommler-Müllauer. Sie verweist auf die bundesweite ELSA‑Studie, nach der in vielen Regionen – etwa in Bayern oder auf den nordfriesischen Inseln – lange Wege und ein Flickenteppich an Angeboten den Zugang zusätzlich erschweren.

Schuld, Scham und ungleiche Lasten

Schuld und Scham – Gefühle, die nicht nur das medizinische Personal gut kennt. Aus den Beratungsstellen wissen Meike Trommler-Müllauer und ihre beiden Kolleginnen, wie groß die Scham der Frauen ist, die in ihrer Situation Unterstützung suchen. „Dabei tragen sie ein Gefühl des Versagens vor sich her: ‚Ich habe etwas falsch gemacht. Wie konnte es dazu kommen?‘ Frauen übernehmen hier die volle Verantwortung, der Paragraf im Strafgesetzbuch und gesellschaftliche Stigmatisierung tragen massiv zur Last bei“, sagt Trommler-Müllauer.

„Hinter jeder Debatte stehen konkrete Lebensgeschichten: Menschen, die ringen, zweifeln, Angst haben“, erklärt Pröpstin Anja Botta. „In jedem Fall tut sich eine Frau schwer, eine Entscheidung in so einer Situation zu treffen.“ Das widerspricht einem verbreiteten Bild, was viele womöglich vor Augen haben, wenn sie an ungewollte Schwangerschaften denken: vornehmlich junge Frauen, naiv und gedankenlos. Doch diese Vorurteile sind nur in den Köpfen, erklärt Schierbecker. „Ungewollte Schwangerschaften betreffen alle Frauen, eben auch jene, die bereits eine Familie haben, in einer festen Partnerschaft sind. Denen ist die Verantwortung bewusst, auch weil sie teils schon Kinder haben.“ 

Finanziell gut ausgestattete Frauen mit hohem Bildungsstand würden dieselbe Scham empfinden wie alle anderen – nur bei der praktischen Bewältigung eines Abbruchs würden sich natürlich riesige Unterschiede ergeben, ergänzt Schierbecker. „Fahrten zu Praxen, etwaige Unterkünfte und die Kinderbetreuung zuhause sowie Ausfälle auf der Arbeit lassen sich in höheren sozialen Schichten besser abfangen. Wer unflexible Arbeitszeiten und weniger Geld zur Verfügung hat, vielleicht mehrere Jobs stemmen muss, hat es ungleich schwerer.“

Was sagt die Evangelische Kirche?

Welche Haltung vertritt die Evangelische Kirche Deutschland (EKD)? Im Papier zum Thema aus 2024 beschreibt die EKD den Konflikt als unauflösbar. „Gleichzeitig hebt die Evangelische Kirche die besondere Rolle der Schwangeren in der Weitergabe von Leben hervor“, sagt Trommler-Müllauer und zitiert aus dem Papier: „Gottes Ruf ins Leben kann nur mit Hilfe einer Frau Realität werden. Diese Mitwirkung am Schöpfungsauftrag bringt es mit sich, dass die Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind letztlich nur allein in verantworteter Freiheit treffen kann und treffen muss.“ 

Eine Haltung, die Pröpstin Anja Botta aufgreift: „Es gibt Situationen, die lassen sich nicht eindeutig auflösen. Gerade dann braucht es Vertrauen in das Gewissen der Frau. Entscheidungen in solchen Konflikten sind in der Regel von Schmerz und Ernsthaftigkeit geprägt – und verdienen Respekt.“

Auch aus der Rolle von Mitarbeiterinnen des Frauenwerks ist die Haltung zum Thema §218 für Trommler-Müllauer und ihre Kolleginnen klar: „Das Frauenwerk beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Thema. 2023 hat unser Dachverband, die ‚Evangelischen Frauen in Deutschland‘ eine Petition verabschiedet, in der wir „eine vollständige Abschaffung der Kriminalisierung und Bevormundung des § 218 fordern – bei gleichzeitiger verlässlicher gesundheitlicher und sozialer Versorgung aller Schwangeren.“ 

Das Thema gehöre unbedingt aus dem Strafrecht und müsse zukünftig beispielsweise über ein Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Für die Frauen sei wichtig, dass theologische Reflexion und der Einsatz für Menschenrechte zusammengedacht werden: „Frauenrechte sind Menschenrechte – und damit auch ein Thema für Kirche“, sagt Trommler‑Müllauer.

Für Gisela Best gehört das Thema insgesamt breiter gefasst, denn schnell verliere man sich in einer polarisierenden Pro-Contra-Debatte: „Es geht um so viel mehr als nur diesen einen medizinischen Eingriff, es geht um Care-Arbeit, um Pay-Gaps, um die Frage, ob man ein Kind in diese Welt setzen kann und will. Da muss strukturell viel mehr gelöst werden.“ Schon die Frage „Ist die Frau oder der Embryo wichtiger?“ sei schief, ergänzt sie. „Der Embryo existiert nur im Körper der Frau. Man kann die Rechte nicht gegeneinander ausspielen.“

Was Kirche beitragen kann

Und was kann Kirche in dem Kontext sein? Für die Pröpstin vor allem ein geschützter Raum, in dem Schwangere Halt, Beratung und seelische Begleitung erfahren. „Gleichzeitig dürfen wir nicht schweigen, wenn es um Selbstbestimmung, Gleichstellung und Frauengesundheit geht. Öffentliche Positionierung kann auch ein Ausdruck von Fürsorge sein.“ Kirche und Diakonie sollen Orte sein, an denen diese Menschen spüren: Man muss diesen Weg nicht allein gehen – „und deine Würde steht außer Frage“.

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