25.06.2026
Flucht & Schutz

hamburgasyl: „Kirche gehört dahin, wo Menschen verzweifeln"

Ein Wandgemälde mit der Aufschrift "leave no one behind"

Kirchenasyl in Zeiten neuer Asylgesetze

Seit dem 12. Juni gilt in Europa ein neues Asylsystem. Für geflüchtete Menschen wird die Situation schwieriger – und für diejenigen, die sie begleiten, auch. Wir sprechen mit Christoph Johannsen und Magdalena Zimmermann von hamburgasyl über das Kirchenasyl unter Druck und Gemeinden, die trotzdem weitermachen.

Von Christian Schierwagen

Einer jungen Frau in Hamburg droht die Abschiebung in ein osteuropäisches Land – an einen Ort, an dem sie Gewalt erlebt hatte. Dann kam Hilfe in Form des Kirchenasyls. Heute macht sie eine Ausbildung in einem Hamburger Unternehmen, hat rasend schnell Deutsch gelernt und ein tragfähiges Netzwerk gefunden.

Solche Geschichten erzählen Christoph Johannsen und Magdalena Zimmermann, wenn man sie fragt, warum sie ihren Job machen. Bei hamburgasyl koordinieren sie die kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit in beiden Hamburger Kirchenkreisen. Seit dem 12. Juni ist ihr Alltag noch komplizierter geworden.

Die GEAS-Reform: „Eine weitere Abschottung von Europa“

Ein Gebäude mit der Aufschrift "Leave no one behind"
Kirchenasyl-Beratende wie Magdalena Zimmermann fürchten, das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem führt zu einer stärkeren Abschottung Europas.

An diesem Datum trat das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Das Paket aus elf Rechtsakten soll Asylverfahren schneller, geordneter und einheitlicher machen – so zumindest der Anspruch. Befürworter der Reform sehen darin eine Chance, Zuständigkeiten innerhalb der EU klarer zu regeln und Verfahren für alle Beteiligten verlässlicher zu gestalten.

Doch Magdalena Zimmermann beschreibt, was die Reform in der Praxis bedeutet: „Was es wohl werden wird, ist eine weitere Abschottung von Europa.“

Die große Sorge: Viele Menschen werden Europa künftig gar nicht mehr erreichen. Wer an einer EU-Außengrenze ankommt, durchläuft ein verpflichtendes Screening und kann in ein beschleunigtes Grenzverfahren kommen. Das Verfahren dauert maximal drei Monate. Bei Ablehnung kann sich ein weiteres dreimonatiges Rückkehrgrenzverfahren anschließen – insgesamt also bis zu sechs Monate in haftähnlicher Unterbringung. 

Menschen, die aus Staaten kommen, bei denen die Anerkennungsquote im europäischen Durchschnitt unter 20 Prozent liegt, gelangen ebenso in das beschleunigte Verfahren. Christoph Johannsen fasst ein Kernproblem zusammen: „Hier werden auf schnelle Art und Weise ganz wegweisende Entscheidungen über das Leben und die Perspektiven von Menschen getroffen.“

Johannsen kennt die Bilder aus bestehenden Lagern auf den griechischen Inseln: große Anlagen mit Ausgangsbeschränkungen, schlechten hygienischen Bedingungen, wenig Zugang zu rechtlichem Beistand. „Das wird unter der GEAS-Reform Familien mit Kindern, alleinreisende Frauen, vulnerable Personen betreffen – Europa schottet sich vor seiner Verantwortung ab“, sagt er.

Was ist das GEAS?
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem regelt EU-weit, wie Asylanträge bearbeitet werden. Seit dem 12. Juni 2026 gelten neue Regeln. Hier ein kurzer Überblick:

Beschleunigtes Grenzverfahren: Wer ohne Einreisegenehmigung an einer EU-Außengrenze ankommt, durchläuft zunächst ein Screening (Identität, Gesundheit, Sicherheit). 

Danach kann – je nach Herkunftsland und Einschätzung der Behörden – ein beschleunigtes Grenzverfahren eingeleitet werden. Das heißt: Die Person gilt rechtlich als „nicht eingereist" und wird in einer geschlossenen oder lagerartigen Einrichtung an der Grenze festgehalten, während ihr Antrag in einem Schnellverfahren von maximal drei Monaten geprüft wird.

Rückführungsverfahren: Wird ein Asylantrag abgelehnt, wird direkt ein Rückführungsverfahren eingeleitet. Die Person soll dann in ihr Herkunftsland oder ein sicheres Drittland abgeschoben werden, ohne dass sie regulär in die EU einreisen konnte.

Zuständigkeitsverfahren: Früher regelte die sogenannte Dublin III Verordnung, welcher Staat für den Asylantrag einer schutzsuchenden Person innerhalb der EU zuständig ist. An ihre Stelle tritt jetzt die AMM-VO (Asyl- und Migrationsmanagementverordnung). Im Wesentlichen folgt sie aber denselben Grundprinzipien: Zuständig bleibt i.d.R. der Staat der Ersteinreise. Was sich ändert, ist die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist um bis zu drei Jahre. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Was bedeutet das für die Unterstützung von schutzsuchenden Menschen hier in Hamburg?

Die GEAS-Reform trifft hamburgasyl unmittelbar: Viele asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen stehen neu zur Debatte – von der Unterbringung über den Zugang zu Beratung bis hin zu den Fristen im Kirchenasyl.

Im bisherigen Recht galt etwa: Wenn jemand in ein anderes EU-Land überstellt werden sollte, hatte die Behörde dafür sechs Monate Zeit. Wer als „flüchtig“ gilt – beispielsweise, weil die Person untertaucht – riskierte eine Verlängerung auf 18 Monate. 

Unter den neuen Regeln könnte die reguläre Frist von 6 Monaten um bis zu drei Jahre verlängert werden. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Der unklare Status verlängert sich um das Fünffache – und Gemeinden, die ein Kirchenasyl gewähren, müssten sich auf eine Begleitung von bis zu drei Jahren einstellen. Ob Kirchenasyl unter diese Regelung fällt, ist noch nicht abschließend geklärt – juristisch ist das umstrittenes Neuland.

Magdalena Zimmermann führt aus: „Das ist noch eine juristische Aushandlung und wird voraussichtlich die Gerichte in den nächsten Jahren beschäftigen. Auf jeden Fall bedeutet es aber erst einmal eine Zeit der Unsicherheit: für Gemeinden, aber vor allem für Schutzsuchende im Kirchenasyl.“

Johannsen ergänzt: „Weder die kirchlichen Hilfsstellen noch die Betroffenen selbst wissen gerade genau, wie das konkret umgesetzt wird. Was bleibt oder sich sogar verschärfen wird, sind die humanitären Notlagen auch hier in Hamburg, derer wir uns weiter annehmen werden.“

Was Kirchenasyl überhaupt bedeutet und warum es gebraucht wird

In den meisten Fällen geht es beim Kirchenasyl nicht darum, jemanden vor der Abschiebung in sein Herkunftsland zu schützen. Vielmehr soll es eine Überstellung in ein anderes EU-Land verhindern. hamburgasyl verweist hierbei auf Fälle, in denen Schutzsuchende in verschiedenen EU-Staaten unterschiedliche Erfolgsaussichten haben.

An der osteuropäischen Grenze geht es beispielsweise um Länder wie Kroatien und Bulgarien, in denen geflüchtete Menschen laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch teilweise extreme Gewalt erleben. „Eine Abschiebung dorthin können wir Menschen nach allem, was sie schon erlebt haben, nicht zumuten“, sagt Magdalena Zimmermann.

 

Was ist Kirchenasyl?

Eine Kirchengemeinde nimmt Geflüchtete vorübergehend auf, wenn ihnen eine Abschiebung droht, die mit unzumutbaren Härten verbunden ist. Die zuständigen Behörden werden informiert – Kirchenasyl, wie es heute hier in Hamburg praktiziert wird, ist kein Untertauchen, sondern ein offenes, reguliertes Verfahren. Die Gemeinde reicht ein ausführliches Härtefalldossier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein und bittet um eine erneute individuelle Prüfung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Weniger Fälle – aber keine Kapitulation

Mitarbeiter von hamburgasyl, Christoph Johannsen
Christoph Johannsen und Kolleg*innen beobachten beim Thema Asyl ein rauer werdendes Klima.

Die Zahlen zeigen den Druck: In Hamburg gab es 2025 nur noch 26 Kirchenasyle, nach 46 im Jahr zuvor. Magdalena Zimmermann ordnet das nüchtern ein: „Sinkende Flüchtlingszahlen hießen schon immer sinkende Kirchenasylzahlen. Es sind weltweit nicht weniger Menschen auf der Flucht – es sind sogar mehr. Aber die Fluchtrouten werden tödlicher und die Mauern höher.“

Dazu kommt ein raueres politisches Klima. Zimmermann sieht darin eine Diskursverschiebung, die bei Gemeinden, Beratungsstellen und Geflüchteten längst angekommen sei. „Vor drei oder vier Jahren war beispielsweise noch völlig klar: ein queerer Geflüchteter, dem Inhaftierung droht– das ist ein absoluter Härtefall. Heute reicht das oft nicht mehr “, sagt Zimmermann. „Der Maßstab, welche individuellen Härten durch die Behörden noch anerkannt werden, hat sich verschoben.“

September 2024 markierte einen weiteren Einschnitt: Zum ersten Mal wurde in Hamburg ein Kirchenasyl von der Polizei geräumt – ein 29-jähriger Afghane wurde in einer Bergedorfer Gemeinde abgeholt und nach Schweden abgeschoben. Christoph Johannsen beschreibt, was das bedeutet hat: „Was man merkt, seit es in Hamburg das erste Mal eine Räumung gegeben hat, ist, dass der Angang zu einem Kirchenasyl ein anderer geworden ist. Es werden andere Fragen gestellt, andere Gespräche geführt.“ Man hat gesehen, wie weit der Staat bereit ist zu gehen.

Trotzdem: Viele Gemeinden bleiben. Beide Synoden der Hamburger Kirchenkreise haben sich deutlich hinter das Kirchenasyl gestellt. „Es gibt immer noch Gemeinden, die sehr stabil in ihrer Tradition bleiben“, sagt Zimmermann. „Sie sagen: Genau jetzt brauchen wir es ja.“

Untergräbt Kirchenasyl den Rechtsstaat?

Kritiker sehen im Kirchenasyl die Gefahr, dass staatliche Entscheidungen verzögert oder unterlaufen werden. Christoph Johannsen widerspricht: „Es ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt klare Verfahrensabsprachen dazu, wie wir über diese Fälle kommunizieren.“ Der Staat wisse von jedem Kirchenasyl und könne jederzeit eingreifen – wie der Fall in Bergedorf gezeigt hat. 

Johannsen führt weiter aus: „Die Idee des Rechtsstaats ist, die Rechte jedes Einzelnen vor der Exekutivgewalt des Staates zu schützen – gerade dort, wo die Konsequenzen existenziell sind. Nicht immer haben Menschen in einem komplexen Asylsystem die Chance, ihre Situation hinreichend vorzutragen. Da passieren Fehler. Kirchenasyl erfüllt genau hier das Rechtsstaatsprinzip mit Leben – und ist Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft.“

Politik ist etwas, in das Kirche sich nicht einzumischen hat – das heißt es zumindest oft von kritischen Seiten. Zimmermann teilt diese Überzeugung nicht – und verweist auf die Theologin Dorothee Sölle, deren Satz für sie persönlich prägend ist: „Jeder theologische Satz ist auch ein politischer Satz." Für Zimmermann bedeutet das: „Jede theologische Handlung muss eine politische Handlung sein. Politisch im Sinne von gesellschaftsgestaltend. Deswegen gibt es für mich keinen Gegensatz zwischen Politik und Kirche."

Was Kirchenasyl wirklich bewirkt

hamburgasyl-Mitarbeiterin Magdalena Zimmermann
Für Magdalena Zimmermann sind Kirche und Politik kein Widerspruch – im Gegenteil.

Christoph Johannsen erinnert sich an eine Familie mit zwei Kindern, die vor zwei Jahren im Kirchenasyl war. Ihnen drohte die Abschiebung in ein südosteuropäisches Land, in dem sie massive Gewalt erlebt hatten. 

„Schon während des Kirchenasyls konnte man eine unglaubliche Verwandlung beobachten. Die Kinder, die gerade noch Angst vor der Abschiebung hatten, waren plötzlich Teil einer Schulgemeinschaft und fanden Freund*innen.“ Die Familie lebt heute in Sicherheit.

Für Magdalena Zimmermann ist das Kirchenasyl grundsätzlich eine wichtige Stütze: „Kirchenasyl hat eine Bedeutung weit über den konkreten Schutz vor Abschiebung hinaus. Es entstehen Beziehungen. Und viele, die bei uns im Kirchenasyl waren, engagieren sich heute selbst in unseren Netzwerken.“

Was treibt die beiden an, gerade mit Blick auf die neuen Herausforderungen? „Im Kern geht es für mich um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Diese Überlegungen haben viel mit meinem eigenen Leben und meinen Überzeugungen zu tun. Für mich gehört Kirche dabei genau dorthin, wo Menschen verzweifeln und Schutz suchen – nicht an den Rand, sondern an ihre Seite“, fasst sie ihre Haltung zusammen.

„Ich erkenne den Sinn meiner Arbeit immer dann, wenn ich erleben darf, wie Menschen in eine Situation kommen, in der sie für sich neue Perspektiven entwickeln können, die ihnen vorher aufgrund der rechtlichen Situation nicht gegeben waren“, sagt Christoph Johannsen. Das Kirchenasyl schafft diesen Moment – trotz allem.

Kontakt:

hamburgasyl.de

Christoph Johannsen (Kirchenkreis Hamburg-Ost)

Magdalena Zimmermann (Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein)

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